Hinweis auf fällige Gemeindesteuern und - abgaben


Die Gemeindekasse Bad Zwesten macht darauf aufmerksam, dass

am 15.02.2024 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen)
zur Zahlung fällig werden: 

Grundsteuern                                                          1. Quartal 2024
Abfallgebühren                                                       1. Quartal 2024
Wassergeld und Schmutzwassergebühren       1. Quartal 2024
Niederschlagswassergebühren                           1. Quartal 2024

Gewerbesteuervorauszahlungen                        1. Quartal 2024

 

Bei Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge am 15.02.2024 von deren Bankkonto abgebucht. 

Außerdem wird zum 22.02.2024 die Nachforderung der Wasser- und Schmutzwassergebühren 2023
zur Zahlung fällig.
Bei Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge am 01.03.2024 von deren Bankkonto abgebucht.

Steuerpflichtige, die uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge (siehe Bescheid) bis zu den o. g. Fälligkeitsterminen auf unser Bankkonto bei der Kreissparkasse Schwalm-Eder (DE22 5205 2154 0174 0080 60) oder auf unser Bankkonto bei der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG (DE64 8409 4754 0001 4621 48) zu überweisen.

Bei Nichtzahlung der Beträge bis zu den o. g. Fälligkeitsterminen müssen wir im Interesse der Gleichbehandlung unserer Abgabepflichtigen das gesetzlich vorgeschriebene Mahnverfahren einleiten, welches weitere Kosten verursachen würde.

 

Gemeindekasse Bad Zwesten

Christiane Wippermann
Kassenverwalterin