Richtigstellung einer unwahren Behauptung


Richtigstellung einer unwahren Behauptung

Als amtierender Bürgermeister habe ich mir eigentlich vorgenommen, mich im aktuellen Bürgermeisterwahlkampf neutral zu verhalten.

Aktuell werden allerdings von einem Wahlkämpfer Unwahrheiten über die Gemeinde bzw. die Arbeit der Verwaltung in den Raum gestellt. Meine Mitarbeiter, aber auch die mittragenden Beigeordneten und die tragenden Gemeindevertreter werden dabei ungerechtfertigt angegriffen.

Das macht die Mitarbeiter sehr betroffen.

Als Dienstvorgesetzter ist es daher meine Pflicht, mich in solchen Fällen vor meine Mitarbeiter zu stellen und eine unwahre Behauptung richtig zu stellen. In diesem Sinne stelle ich die Situation dar:

Worum geht es?

Auf der Homepage/Facebook-Seite von einem der beiden Bürgermeisterkandidaten wird öffentlich infrage gestellt, dass bei der Gemeinde Bad Zwesten eine „ordentliche und vorausschauende Haushaltsführung“ gegeben sei.

Zitat: „Ich werde mich umgehend an die Arbeit machen und die Haushaltsplanung auf den aktuellen Stand bringen und einen langfristigen Investitionsplan erarbeiten, sodass eine ordentliche und vor allem vorausschauende Haushaltsführung wieder möglich ist“.

Wo ist das Problem?

Diese Aussage entspricht absolut nicht der Wahrheit. Sie stellt damit ungerechtfertigt die Kompetenz und die ordentliche Haushaltsführung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter infrage. Eine nicht ordentliche Haushaltsführung wird im Umkehrschluss durch dieses Zitat unterstellt.

Wie stellt sich die Situation tatsächlich dar?

Bei allen bisher geprüften Jahresabschlüssen (das ist u.a. die Jahresrechnung aller gebuchten Vorgänge eines Jahres) hat das Rechnungsprüfungsamt der Gemeinde Bad Zwesten ein „uneingeschränktes Testat“ ausgestellt. Das bedeutet, dass alles in Ordnung ist.

Bei einer überörtlichen Prüfung (umfassender Finanz-Vergleich mit anderen Gemeinden) durch den Landesrechnungshof wurde uns jüngst attestiert, dass die Verwaltung „rechtmäßig und auf vergleichenden Grundlagen sachgerecht und wirtschaftlich geführt wird“.

Derzeit ist die Verwaltung noch dabei, einen ausstehenden Jahresabschluss für das Jahr 2021 aufzustellen und der Aufsichtsbehörde vorzulegen. In den letzten Jahren haben wir, wie auch viele andere Kommunen, daran gearbeitet, ausstehende Jahresabschlüsse nachzuarbeiten. Aufgrund einiger Personalwechsel und einer Elternzeit in dem Fachbereich Finanzverwaltung haben die Nacharbeiten etwas länger angedauert als ursprünglich angedacht. Jetzt stehen wir kurz davor, mit unseren Jahresabschlüssen auf einem aktuellen Stand zu sein. Dieser Rückstand hat jedoch nichts mit einer „nicht ordentlichen Haushaltsführung“ zu tun, sondern stellt nur eine zeitlich versetzte Vorlage der Jahresabschlüsse dar.

Ich muss daher den betreffenden Bürgermeisterkandidaten eindringlich auffordern, künftig von unwahren Behauptungen über die Verwaltung der Gemeinde Bad Zwesten abzusehen. Ich empfinde es als schlechten Stil Wahlkampf auf Kosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde zu betreiben.

Sollten nochmals Unwahrheiten über meine Verwaltung verbreitet werden, sehe ich mich gezwungen, erneut einzugreifen.

Mit freundlichen Grüßen                                           

Michael Köhler

Bürgermeister