Hausmüll gehört nicht in öffentliche Mülleimer


Keine Entsorgung von Hausmüll in den öffentlichen Mülleimern in Bad Zwesten

Immer wieder stellen die Mitarbeiter der Gemeinde Bad Zwesten fest, dass in öffentlichen Mülleimern privater Haus-/Restmüll etc. entsorgt wird. Dies ist insbesondere in der Kerngemeinde rund um das Rathaus regelmäßig festzustellen. Die beigefügten Bilder zeigen beispielhaft die Bad Zwestener öffentlichen Mülleimer in den letzten Wochen.

Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gäste der Gemeinde Bad Zwesten werden deshalb gebeten, die öffentlichen Mülleimer ausschließlich für den unterwegs anfallenden Müll zu verwenden.

 

Was ist erlaubt?

Öffentlich aufgestellte Müllbehälter etwa an Bushaltestellen, Kurparkanlagen, Rathausplatz oder entlang von Wegen, dienen der ordnungsgemäßen Entsorgung des unterwegs anfallenden Mülls.

Dabei wird üblicherweise von kleineren Mengen Abfall ausgegangen. Darunter fällt ein Papiertaschentuch, ein benutztes Kaugummi oder ein benutztes Butterbrotpapier.

Auch ein einzelner Pizzakarton gilt als unterwegs angefallener Müll, sollte jedoch platzsparend gefaltet und erst dann entsorgt werden.

 

Was ist nicht erlaubt?

Kritisch wird es, wenn eine volle Mülltüte zu einem öffentlichen Müllbehälter gebracht und entsorgt wird. Dann liegt der Verdacht nahe, dass privater Hausmüll entsorgt wird und das ist verboten.

Es nicht erlaubt, Hausmüll in öffentlichen Müllbehältern zu entsorgen. Das gilt auch für Müll, der in Gewerbebetrieben anfällt. Zum Hausmüll zählt sämtlicher Abfall, der in privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen entsteht. Neben dem allgemeinen Restmüll betrifft dies auch Biomüll, Altpapier, Altglas, Sperrmüll, Elektronikschrott und Sondermüll.

 

In unserem Landkreis gibt es eine Anschlusspflicht an die Abfallentsorgung. Darunter fällt nicht nur die Mülltrennung zur umweltgerechten Entsorgung und Wiederverwertung. Anfallender Restmüll muss in dafür vorgesehene Mülltonnen zur Entsorgung bereitgestellt werden. Die Grundstückseigentümer müssen hierfür entsprechende Gebühren über die Gemeinde an den Abfallzweckverband zahlen.

Die Allgemeinheit ist nicht durch die öffentlichen Mülleimer für die Beseitigung und der damit verbundenen Finanzierung einer Privatmüllentsorgung zuständig.

 

Die Entsorgung von privatem Müll in öffentlichen Müllbehältern gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld durch unser Ordnungsamt geahndet werden.

Gern würden wir von solchen Bußgeldern absehen und hoffen mit diesem Apell auf die Einsicht aller Bürgerinnen und Bürger sowie die Gäste der Gemeinde Bad Zwesten.

 

Beobachtungen können uns auch gern per E-Mail an ordnungsamt@badzwesten.de gemeldet werden.

Schöne Grüße aus dem Rathaus

Achim Siebert
Bürgermeister