Bauleitplanung der Gemeinde Bad Zwesten Bebauungsplan Nr. 9 „Auf dem Siegen“, 10. Änderung, Gemarkung Zwesten


Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

 



Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Zwesten hat in ihrer Sitzung am 02.11.2023 die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf dem Siegen“ in der Gemarkung Zwesten als Satzung beschlossen. Mit der 10. Änderung des Bebauungsplanes wird ein Neubau des bestehenden Lebensmittelmarktes an seinem derzeitigen Standort mit einer Vergrößerung der Verkaufsfläche um 250 m² auf 1.450 m² ermöglicht.

 

Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan mit seiner Begründung kann während der allgemeinen Dienststunden jeweils Montag und Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag und Freitag 08:00 - 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:30 -18:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Bad Zwesten, Ringstraße 1, 1. Obergeschoss, Zimmer 14 von jedermann eingesehen werden.

 

Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Bad Zwesten werden in das Internet eingestellt und sind unter www.gdi-nordosthessen.de/de/viewer-bplan-bad-zwesten.html abrufbar.

 

Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB in der oben angegebenen Fassung beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, ebenso wie eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der die Verletzung begründende Sachverhalt ist darzulegen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB in der o. a. Fassung über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

Bad Zwesten, den 06. November 2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten

gez. Achim Siebert
Bürgermeister

 

Die vorstehende Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 9 „Auf dem Siegen“, 10. Änderung, Gemarkung Zwesten wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Bad Zwesten, den 06. November 2023 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten

gez. Achim Siebert
Bürgermeister