Öffentliche Bekanntmachung zur Einebnung von Grabstätten


Die Nutzungszeiten der nachstehend aufgeführten Grabstätten sind abgelaufen und wurde nicht verlängert. Gemäß § 34 Abs. 2 der Friedhofsordnung der Gemeinde Bad Zwesten werden nach Ablauf der Ruhefrist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten oder nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen einschließlich der Fundamente und Befestigungsmaterialien von der Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragten entfernt. Hinterbliebene können sich ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung innerhalb eines Monats bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Bad Zwesten, Ringstraße 1, 34596 Bad Zwesten, melden.

 

Folgende Grabstätten sind von der Veröffentlichung betroffen:

Friedhof: Bad Zwesten - Wenzigerode
Verstorbene: Brückner, Gertraud
Reihe: 3 Grab-Nr.: 10

 

Friedhof: Bad Zwesten - Wenzigerode
Verstorbene: Nestler, Gertraud & Paul
Reihe: 4 Grab-Nr.: 11

 

Friedhof: Bad Zwesten - Wenzigerode
Verstorbene: Waldmann, Katharina
Reihe: 5 Grab-Nr.: 1 & 2

 

Friedhof: Bad Zwesten - Wenzigerode
Verstorbene: Schröder, Ernst
Reihe: 7 Grab-Nr.: 12

 

Bei Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Rufnummer 05626/9993-15 gerne zur Verfügung.


Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten

- Friedhofsverwaltung -