Ihre Vorteile mit Gästekarte

Kurbeitrag
Die Gemeinde Bad Zwesten ist anerkannter Erholungsort. Sie erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zwecke durchgeführten Veranstaltungen einen Kurbeitrag.
Jeder Gast, der der Kurbeitragspflicht unterliegt oder eine Befreiung erhält, hat Anspruch auf eine Kur- und Gästekarte.
Die Kurkarte berechtigt unter anderem
- zum ermäßigten Eintritt in das Löwenbad im Kurhaus   
 - bei einem Aufenthalt ab 10 Tagen: 1 kostenlosen Eintritt in das Löwenbad im Kurhaus
 - zum kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu Veranstaltungen der Kurverwaltung, des Kur- und Verkehrsvereins und teilweise anderer Veranstalter
 - zur Benutzung der weiteren Einrichtungen im Kurhaus und der Kurparkanlagen
 - zur Teilnahme an den Trinkstunden der Heilquelle Löwensprudel im Kurhaus (ganzjährig) oder im Brunnentempel im Löwensprudelpark (im Sommerhalbjahr)
 - zur kostenlosen Benutzung der Bücherei im Kurhaus
 - zur kostenlosen Teilnahme an den geführten Wanderungen
 - zur ermäßigten Benutzung der Tennisplätze hinter der Raiffeisenbank
 - zum kostenlosen Erhalt von Veranstaltungs- und anderen Prospekten
 - zum ermäßigten Eintritt im Wildpark Knüll
 
Diese Kurkarte gilt darüber hinaus auch im benachbarten Staatsbad Bad Wildungen und im Bereich Bad Wildungen-Reinhardshausen, jedoch nicht für die kostenlose Benutzung der Stadtbuslinien.


