Kur- und Gästekarte

Ihre Vorteile mit Gästekarte

Kurbeitrag

Die Gemeinde Bad Zwesten ist anerkannter Erholungsort. Sie erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zwecke durchgeführten Veranstaltungen einen Kurbeitrag.
Jeder Gast, der der Kurbeitragspflicht unterliegt oder eine Befreiung erhält, hat Anspruch auf eine Kur- und Gästekarte.

Die Kurkarte berechtigt unter anderem

  • zum ermäßigten Eintritt in das Löwenbad im Kurhaus   
  • bei einem Aufenthalt ab 10 Tagen: 1 kostenlosen Eintritt in das Löwenbad im Kurhaus                  
  • zum kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu Veranstaltungen der Kurverwaltung, des Kur- und Verkehrsvereins und teilweise anderer Veranstalter
  • zur Benutzung der weiteren Einrichtungen im Kurhaus und der Kurparkanlagen
  • zur Teilnahme an den Trinkstunden der Heilquelle Löwensprudel im Kurhaus (ganzjährig) oder im Brunnentempel im Löwensprudelpark (im Sommerhalbjahr)
  • zur kostenlosen Benutzung der Bücherei im Kurhaus
  • zur kostenlosen Teilnahme an den geführten Wanderungen
  • zur ermäßigten Benutzung der Tennisplätze hinter der Raiffeisenbank
  • zum kostenlosen Erhalt von Veranstaltungs- und anderen Prospekten
  • zum ermäßigten Eintritt im Wildpark Knüll


Diese Kurkarte gilt darüber hinaus auch im benachbarten Staatsbad Bad Wildungen und im Bereich Bad Wildungen-Reinhardshausen, jedoch nicht für die kostenlose Benutzung der Stadtbuslinien.