Soforthilfen für kleine und mittelständische Unternehmen


An alle Bad Zwestener Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Künstler:

Soforthilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

 Mit einem Soforthilfeprogramm unterstützt Hessen Kleinunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Selbstständige, Freiberufler und Künstler, die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzbedrohende Lage bzw. einen Liquiditätsengpass geraten sind. 

 

Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt bei

- bis zu 5 Vollzeit-Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate
- bis zu 10 Vollzeit-Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate
- bis zu 50 Vollzeit-Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate

 

Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, hilft Ihnen die Industrie-und Handelskammer, die Handwerkskammer und oder die Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises unter 05681-775485 weiter.

Die Anträge können bei dem Regierungspräsidium Kassel heruntergeladen werden.

 

Die Antragstellung ist bereits ab Montag, den 30. März möglich.

Es wird viele Anträge geben. In eigenem Interesse ist allen Betrieben anzuraten den Antrag so schnell wie möglich zu stellen.

Weitere Informationen und Möglichkeiten der Liquiditätsverbesserung für kleine Betriebe und Selbständige sind im Internet auf der Seite vom Hessischen Wirtschaftsministerium eingestellt.

 

Neben der Soforthilfe bietet Hessen eine weitere kurzfristige Liquiditätshilfe an:

Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen können im Programm Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (Hessische KMU) über ihre Hausbank Nachrangdarlehen zwischen 5.000 Euro und 200.000 Euro erhalten. Dabei sind zwei Jahre tilgungsfrei. Nähere Informationen erhalten Sie im Internet auf der Seite
der WI-Bank
.

Weitere Auskunft zu Hilfen erteilt auch die Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises unter 05681-775485.



Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Bad Zwesten

Michael Köhler
Bürgermeister