Corona-Überbrückungshilfen des Bundes gestartet


Kleine und mittelständische Unternehmen können nun weitere Liquiditätshilfen beantragen. Die Überbrückungshilfe in Höhe von rund 25 Milliarden Euro ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und damit kleinen und mittelständischen Unternehmen, die von der Krise besonders hart getroffen sind, direkte und nicht rückzahlbare Zuschüsse für betriebliche Fixkosten für die Monate Juni bis Augst 2020 gewährt.

Auf der Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können ab dem 10. Juli online Anträge gestellt werden.

Weitere Einzelheiten zu den Corona-Überbrückungshilfen finden Sie in den beigefügten Kurzfakten des BMWi und des BMF.

Zur Prüfung der Antragsberechtigung hat das Bundesministerium für Wirtschaft nachfolgende Checkliste bereitgestellt:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/checkliste.html


Anträge über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Die Corona-Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm, die Länder sind für die Antragsbearbeitung und die Auszahlung zuständig. Anders als bei der Soforthilfe, die beim Regierungspräsidium Kassel beantragt wurde, müssen sich Unternehmerinnen und Unternehmer für einen Antrag auf Überbrückungshilfe an ein Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- oder Buchprüferbüro wenden. Dort werden die Voraussetzungen und Antragsunterlagen geprüft. Anschließend wird der eigentliche Antrag über eine bundesweit einheitliche Software online eingereicht. Die Prüfung der Anträge übernimmt in Hessen das Regierungspräsidium in Gießen. Die Kosten für die Unterstützung der Steuerberaterinnen und Steuerberater können als in dem Programm zuschussfähige Fixkosten angesetzt werden.

Die Corona-Überbrückungshilfe soll kleinen und mittelständischen Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb wegen der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten und dadurch weiterhin hohe Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, eine Liquiditätshilfe als Existenzsicherung gewähren. Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum im Vorjahr und fortdauernde Umsatzrückgänge von mindestens 40 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten.

Darüber hinaus erreichen Sie uns bei Fragen weiterhin unter der

Hotline-Nummer 0 56 81 / 7 75 – 4 85 oder

per Mail corona-fb80@schwalm-eder-kreis.de

Anträge können bis Ende August eingereicht werden, antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Sozialunternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler im Haupterwerb.


Information zur Überbrückungshilfe:

Die Überbrückungshilfe wird als Beitrag zu den betrieblichen Fixkosten ausgezahlt. Die Höhe des Beitrags bemisst sich an der tatsächlichen Umsatzentwicklung in den drei Monaten Juni, Juli und August 2020. Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

  • 80 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang über 70 Prozent
  • 50 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang zwischen 50 und 70 Prozent
  • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang zwischen 40 und 50 Prozent

Der Umsatzrückgang ergibt sich im Vergleich des Fördermonats zum Vorjahresmonat. Bei Unternehmen, die im Zeitraum 1. Juni bis 31. Oktober 2019 gegründet wurden, sind die Monate Dezember 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen.

Die durch dieses Verfahren entstehenden Kosten können bei den Fixkosten angesetzt werden. Die Überbrückungshilfe kann für die drei Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Folgende Unterlagen sind für den Antrag auf Überbrückungshilfe notwendig:

  • Name und Firma
  • Steuernummer oder steuerliche Identifikationsnummer
  • IBAN
  • Zuständiges Finanzamt
  • Geschäftsadresse
  • Branche
  • Höhe des Umsatzrückgangs
  • Voraussichtliche Höhe der betrieblichen Fixkosten
  • Voraussichtliche Umsatzentwicklung


FAQs zur Überbrückungshilfe


Ihr Service-Hotline-Team der Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises

Darüber hinaus erreichen Sie uns bei Fragen weiterhin unter der

Hotline-Nummer 0 56 81 / 7 75 – 4 85 oder

per Mail corona-fb80@schwalm-eder-kreis.de