Der Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Der Austausch der Führerscheine soll bis zum Jahr 2033 abgeschlossen sein.
Um den Andrang bei den Behörden zu entzerren und Wartezeiten bei der Antragstellung zu vermeiden, wurde ein Stufenplan für den Umtausch beschlossen, der sich an Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert.
Aktuell können die Jahrgänge 1953 bis 1958, die noch im Besitz eines alten Papierführerscheins sind, einen Umtauschantrag stellen. Diese Jahrgänge müssen den Führerschein bis zum 19.07.2022 umgetauscht haben.
Neben der Antragstellung in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden sowie bei der Führerscheinstelle in Homberg (Efze) ist die Beantragung auch online unter www.schwalm-eder-kreis.de möglich.
Zur Antragstellung werden Personalausweis, biometrisches Passfoto (35 x 45 mm Hochformat, Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende inkl. Haare vollständig abgebildet, linke und rechte Gesichtshälfte sichtbar) und der aktuelle Führerschein benötigt.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin unter der 05626 / 9993-21 oder 05626 / 9993-23
Weitere Fristen des Stufenplanes:
Führerscheine die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue und rosafarbige Papierform):
Geburtsjahr des Inhabers Frist zum Umtauschen
vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.07.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Scheckkartenform):
Ausstellungsjahr Frist zum Umtauschen
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033