Winterdienst in Bad Zwesten


Der erste Schneefall kommt auf uns zu und der Bauhof ist für den Winterdienst gut gerüstet. Das Lager mit Streusalz ist bis an den Rand gefüllt. Wir streben an, dass alle Straßen schnellst möglich gestreut werden bzw. befahrbar sind. Unsere Kollegen vom Bauhof sind für Sie im Einsatz!

In der Regel beginnt der Winterdienst um 04.00 Uhr morgens. Mit zwei Fahrzeugen kann man viel erreichen, aber leider nicht überall gleichzeitig sein. Da es beinahe überall im Ort gleichzeitig schneit und glatt wird, beginnt der Winterdienst zunächst bei stark befahrenen Steilstrecken wie z.B. der Hardtstraße. Wenn wir also mal nicht sofort bei Ihnen sind, bitten wir um Verständnis. 

Das Winterdienstkonzept (Reihenfolge der Straßen und Frequenz) ist nach den gegebenen Erfordernissen vom Gemeindevorstand beschlossen. Etwa fünf Stunden sind die Kollegen für eine Schicht mit zwei Fahrzeugen im Einsatz. Daher bitte ich um Verständnis, dass die eher ungefährlichen ebenen Streckenabschnitte zum Schluss befahren werden. 

In der Vergangenheit sind viele Anregungen/Beschwerden zum Winterdienst beim Bauhof auf die unterschiedlichsten Arten und Weisen eingegangen. So wurde auch die Notrufnummer vom Wasserdienst oder die aktiv mit dem Winterdienst betrauten Kollegen angerufen. Ein Anruf bedeutet, dass der Kollege anhalten und das Fahrzeug verkehrsrechtlich korrekt abstellen muss, um das Telefonat anzunehmen. Erst dann kann die Beschwerde angenommen und verarbeitet werden. Das Gespräch dauert nicht selten zwei bis fünf Minuten. Bei dreißig Anrufen am Tag summiert sich die Unterbrechung schnell zu einer gehörigen Verzögerung.  Nach Beendigung des Telefonats wird dann erst die eigentliche Tätigkeit wiederaufgenommen. 

Daher wurde hausintern abgesprochen, dass die Kollegen vom Winterdienst während ihrer Räumfahrten telefonisch nicht mehr erreichbar sein werden, um sich auf ihren Winterdienst konzentrieren zu können.

Wir bitten daher  alle Bürgerinnen und Bürger, ihre ggf. vorhandenen Beschwerden kurz und knapp an nachfolgende E-Mail zu richten: bauhof@badzwesten.de

Wir werden dann so schnell wie möglich auf ihre Beschwerde eingehen und Abhilfe zu schaffen, sofern es uns möglich ist. Auf diesem Wege laufen die Beschwerden nicht mehr an mehreren Stellen ein und wir können sie zielgerichtet abarbeiten.

Wir bitten Sie, nehmen Sie möglichst nur in Ausnahmefällen für Beschwerden und Anregungen zum Thema Winterdienst telefonischen Kontakt mit unserem Bauhof unter der Telefonnummer 05626-9220220 auf. 

Wir möchten explizit darauf hinweisen, dass unsere Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst der Wasserversorgung und des Bauhofs nur für Notfälle gedacht ist und nicht zu Anregungen/Beschwerden zum Winterdienst genutzt/missbraucht werden soll. 

Gleichzeitig müssen wir die Bitte an Sie richten, dass die Autos so geparkt werden, dass unsere Kollegen in den Straßen und Sackgassen mit Wendeplatz gut durchkommen. Nur so kann der Winterdienst an engen Stellen gewährleistet werden.

 

 

Häufig gestellt Fragen

Oft erreichen uns gleichgeartete Beschwerden über den Winterdienst.
Um eine höhere Transparenz zu erreichen möchten wir auf folgende fünf wesentlichen Fragestellungen eingehen:

 

  • Warum werden häufig private Einfahrten zugeschoben?
    Größere Menge an Schnee müssen irgendwohin geschoben werden.
    Das Räumschild muss in die rechte Richtung ausgerichtet sein. Nach links würde der Schnee auf die andere Fahrbahn geschoben, was nicht sinnvoll ist.
    Auf der rechten Seite liegen oft Gehwege und Einfahrten, diese werden dann zugeschoben. Da zwischen den Grundstücken in der Regel kein weiterer Platz ist, können wir den Schnee leider nicht woanders hinschieben. Wir bitten um Ihr Verständnis.

  • Warum werden Gehwege vom Winterdienstfahrzeug zugeschoben?
    Wenn wir die Fahrbahn vom Schnee befreien wollen, können wir den Schneepflug nur nach rechts ausrichten in Richtung der Häuser und Gehwege. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass der Schnee dann auf dem Gehweg landet. Das ist ärgerlich, wenn man den Gehweg kurz zuvor vom Schnee befreit haben. Das tut uns leid, es lässt sich aber nicht ändern.

  • Warum liegt teilweise noch so viel Schnee auf der Fahrbahn?
    Weil viele Menschen den Schnee vom Gehweg auf die Straße schippen. Das ist untersagt. Der Schnee muss aufs private Grundstück geschippt und dort gelagert werden. Wir bitten darum, dass alle Anlieger sich an diese Vorgabe künftig halten.

  • Warum ist oft nur eine Fahrbahn geschoben? Kann man diese nicht später verbreitern?
    Da oft Autos entlang der Straße geparkt werden, verbleibt nur eine schmale durchgehende Fahrbahn für unser Fahrzeug im Winterdienst. Nur diese kann dann geräumt und gestreut werden.
    Die am Rand angehäuften Schneehaufen rechts und links neben der Fahrbahn sind dann meistens gefrorenen, so schwer und so fest, dass wir sie mit dem Schild nicht mehr wegräumen können.  Daher können diese Schneehaufen später bei der nächsten Räumung nicht mehr wegschieben, um die Fahrbahn wieder zu verbreitern.

  • Warum wird in vielen Wendehammer nicht geschoben?
    Dort stehen und parken sehr oft viele Autos. Dann haben unsere Winterdienstfahrer keine Chance, den Schnee irgendwohin zu schieben. Je nachdem wie geparkt wird, können unsere Winterdienstfahrzeuge den Wendehammer noch nicht mal befahren.
    Bitte parken Sie in einem Wendehammer Ihre Autos auf dem privaten Grundstück, damit wir dort den Winterdienst besser durchführen können.

 


Wichtiger Hinweis zum Winterdienst auf den Gehwegen

Aufgrund der derzeit anstehenden winterlichen Bedingungen möchten wir hiermit nochmal auf die Verpflichtung der Anliegerinnen und Anlieger zum Winterdienst auf Gehwegen hinweisen.

Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Bad Zwesten sind alle Anliegerinnen und Anlieger verpflichtet, bei Schneefall die Gehwege und Übergänge vor ihren Grundstücken von Schnee zu räumen. Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr (Fahrzeuge und Fußgänger) auf der Fahrbahn und dem Gehweg gefährdet oder mehr als nach den Umständen (Witterung/Örtlichkeit) unvermeidbar behindert wird.

Bei Eisglätte sind Bürgersteige in voller Breite und Tiefe, Überwege in einer Breite von 2 m abzustumpfen (abstumpfende Mittel sind z. B. Splitt, Sand, Granulat).

 


Straßen mit einseitigem Gehweg

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg gilt folgende Regelung gemäß unserer Straßenreinigungssatzung:

Ab dem 01. Januar 2021 bis zum 31.12.2021 besteht die Räum- und Streupflicht für die an dem Gehweg gelegenen Anlieger.

Ab dem 01. Januar 2022 sind die dem Gehweg gegenüber gelegenen Anlieger wieder zuständig.

Wir möchten an dieser Stelle alle Anliegerinnen und Anlieger darauf aufmerksam machen, dass bei eventuellen Unfällen aufgrund unzureichenden Winterdienstes vor dem eigenen Grundstück eine persönliche Haftung besteht. Wer den Winterdienst nicht selbst ausführen kann, ist davon nicht befreit. In solchen Fällen ist ein Dienstleister auf eigene Kosten zu beauftragen.

 

Im Sinne der Sicherheit der Menschen hier vor Ort bitten Sie hiermit nochmals eindringlich um Beachtung der geltenden Regelungen für den Winterdienst vor Ihren Grundstücken.