Straßenverkehrsordnung - Anordnung einer Einbahnstraße ab dem Kreuzungsbereich „Kasseler Straße / Hardtstraße“ bis zum Kreuzungsbereich „Kasseler Straße / Wildunger Straße“
Zeitraum: 29.11.2019 – 02.12.2019
Anlass: LichterWeihnacht Bad Zwesten
Der Bürgermeister der Gemeinde Bad Zwesten erlässt als zuständige Straßenverkehrsbe-hörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 StVO folgende
A n o r d n u n g
Eine Einrichtung einer Einbahnstraße in dem Zeitraum 29.11.2019 bis 02.12.2019 ab dem Kreuzungsbereich „Kasseler Straße / Hardtstraße“ bis zum Kreuzungsbereich „Kasseler Straße / Wildunger Straße“
gemäß beigefügtem Plan.
Im Zeitraum 29.11. bis 01.12.2019 findet im Bereich „Wildunger Straße / Sandkaute“ der jährliche Weihnachtsmarkt „Lichter-Weihnacht Bad Zwesten“ statt. Aufgrund der zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch anhaltenden Sanierungsmaßnahmen im Be-reich der Kasseler Straße ist ein beidseitiger Verkehrsfluss auf dem o.g. Teilstück nicht möglich. Um einen Verkehrsfluss den-noch gewährleisten zu können, ist die vorübergehende Einbahn-straßenregelung die geeignete Maßnahme und somit verhältnis-mäßig.