Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen in den Kindergärten der Gemeinde Bad Zwesten


Der Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen gilt wie auch schon vor der Corona-Pandemie, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die KiTa gebracht werden dürfen.

Wann ein Kind zu Hause bleibt, wann es einen Arzt benötigt, wie und wann die Rückführung des Kindes in die KiTa erfolgt, hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration für die KiTas festgelegt. Diese Hinweise wurden in den Kindergärten der Gemeinde Bad Zwesten an die Eltern zur besseren Information im Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen in Pandemiezeiten verteilt.

 

Bei Kindern mit banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens, bzw. nur mit leichten Symptomen (z.B. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen, leichter Husten, Halsschmerzen oder Kinder mit anamnestisch bekannten Symptomen (z.B. Pollenallergie, Heuschnupfen) ist kein Ausschlussgrund gegeben.

 

Entwickeln sich diese Symptome während der Betreuungszeit, werden die Eltern von Kindern mit Vorerkrankungen/Risikoerkrankungen telefonisch verständigt. Die Eltern als „Experte“ ihrer Kinder entscheiden, ob das Kind in der Einrichtung verbleibt oder ggf. der Arzt aufgrund der Vorerkrankung/Risikoerkrankung aufgesucht werden muss. Die Eltern entscheiden also je nach Befinden ihres Kindes.

 

Bei Infekten mit einem ausgeprägteren Krankheitswert und Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes sowie Fieber (38 Grad) kann das Kind nach Genesung wieder die KiTa besuchen.

 

  

Kinder mit deutlicher Symptomatik bzw. mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen wie:

  • Fieber ab 38 Grad
  • Trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma)
  • Störung des Geschmacks-oder Geruchsinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens)

müssen, wie es das HSMI vorgibt, zu Hause bleiben

 

Die Regelungen zum Umgang mit Covid-19 zu vereinbarenden Symptomen waren in der Vorgabe des Ministeriums für Soziales und Integration während der Corona-Pandemie entsprechend der Situation unterschiedlich geregelt.

Das HSMI hat am 10.08.2020 „Den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen“ verändert und die Vorgehensweise beschrieben.



Nach diesen Vorgaben handeln die Mitarbeiter beider Kindergärten seit dem 10.08.2020.

  

Für die Eltern ist die beginnende Erkältungszeit eine schwierige Zeit. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist mit dem vom Gesetzgeber festgelegten Krankheitstagen für das Kind nicht ausreichend.

Deshalb sind ja aktuell vom Gesetzgeber diese Tage erhöht worden.

Es bleibt aber eine schwierige Herausforderung für die Familien, insbesondere in einem Jahr unter Pandemiebedingungen.

 

Haben Sie noch Fragen, dann rufen Sie mich an: 0 56 26 / 81 26 oder schreiben eine

Email: kindergartenkasselerstrasse@web.de

 

Hildegard Müller-Ploghaus
Gesamtleitung