Sperrung des Badesteges an der Freizeitteichanlage Oberurff


Dass vor vier Jahren in Seigertshausen (Stadt Neukirchen) drei Kinder beim Spielen in einem Teich ertrunken sind und Bürgermeister Olbrich in diesem Jahr wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde, hat bereits zahlreiche Kommunen dazu bewogen, die eigenen Gewässer, insbesondere Teiche, auf die Verkehrssicherheit hin überprüfen zu lassen.

 

Um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten haben auch wir die Gefährdungslage unserer Teichanlagen (Kurpark Bad Zwesten, Freizeitteichanlage Oberurff) durch die Kommunalversicherung GVV überprüfen lassen.

 

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass insbesondere der Badesteg an der Freizeitteichanlage in Oberurff eine Gefahr darstellt und die öffentliche Zugänglichkeit des Steges nicht den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde entspricht.

 

Auszug aus der Stellungnahme:

Zur Einschätzung, ob die Gemeinde eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht hat, stellt sich grundsätzlich immer die Frage, ob es sich bei einer Anlage wie dem Freizeitteich um eine Badestelle oder ob es sich um eine Art Naturbad o.ä. handelt. Ein wesentliches Kriterium für diese Abgrenzung ist die Frage, ob sich an der Anlage „badetypische“ Einrichtungen befinden. Hierzu zählen insbesondere Badestege, Sprungeinrichtungen usw. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Freizeitteichanlage mehr als nur eine Badestelle darstellt, da die Freizeitteichanlage einen frei zugänglichen Badesteg aufweist. Damit sollte grundsätzlich während des Badebetriebs auch für die Verkehrssicherheit der Badegäste gesorgt sein. Dies könnte nur durch eine Badeaufsicht gewährleistet werden. Eine Beschilderung, dass das Baden auf eigene Gefahr erfolgt, ist nicht ausreichend.

 

Das bedeutet, dass die Gemeinde entweder eine Badeaufsicht stellen müsste oder den Badesteg sperrt. Da eine Badeaufsicht für uns finanziell nicht leistbar ist, muss der Steg zu großem Bedauern gesperrt werden. Bei einem Badesteg besteht in der Regel die Gefahr, dass jemand, der ins Wasser fällt, sofort in tiefere Wasserregionen gelangt. Die Wassertiefe am Ende des Badesteges beträgt 1,90 Meter. Ein Kind kann an einem solchen Steg mithin leichter ertrinken, als wenn es von einem flachen Ufer aus ins Wasser fällt. Um einen Rückbau des Badesteges zu vermeiden wurde seitens des Gemeindevorstandes beschlossen, den Badesteg gegen Betreten zu sichern. Der Badesteg wird in den kommenden Wochen eine Absperrung mit Tor erhalten, sodass insbesondere Kinder den Steg nicht ohne Aufsicht betreten können. Bis zur baulichen Ausführung der Absicherung wurde der Steg von uns zwischenzeitlich provisorisch durch das Aufstellen von Bauzaunelementen gesperrt.

 

Der Gemeindevorstand Bad Zwesten                                                                      

gez. Michael Köhler
Bürgermeister

Bild von der provisorischen Sperrung des Badesteges an der Freizeitteichanlage Oberurff