Kartierungen und Vermessungsarbeiten für die Netzverstärkungsmaßnahme Twistetal – Borken


Die 380 Kilovolt (kV) Leitung zwischen den Umspannwerken Twistetal und Borken ist eine rund 43 Kilometer lange Versorgungs- und Transitleitung die seit 1974 zuverlässig Strom für Nordhessen transportiert. Im Zuge der Energiewende muss die Leitung für die heutigen Anforderung verstärkt werden. Diese sogenannte Netzverstärkungsmaßnahme ist im Bundesbedarfsplangesetzt als Vorhaben 45 festgelegt. Die Genehmigung wird durch das Regierungspräsidium Kassel im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens erfolgen.


Die Netzverstärkung zwischen Twistetal und Borken soll weitestgehend in der bestehenden Trasse und durch das Auflegen neuer Leiterseile auf die bestehenden Masten erfolgen. Um die Auswirkungen der Eingriffe im Bereich der Maststandorte vorab bestimmen zu können, werden zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage Kartierungen und Vermessungsarbeiten durchgeführt. Dabei werden Lebensräume und Tierarten im Umfeld der vorhandenen Maststandorte erfasst, so dass die Flächen hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies erfordert die konkrete Untersuchung der potenziell betroffenen Grundflächen. Hierfür wird eine Reihe von Untersuchungsmethoden eingesetzt, die nachfolgend näher beschrieben werden. Darüber hinaus werden auch Vermessungsarbeiten an den und in der Umgebung der Maststandorte durchgeführt. Dahingehend erfolgt die vorliegende Ankündigung.


Beauftragte Firmen

Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Mitarbeiter des Instituts für Umweltplanung 
Dr. Kübler GmbH sowie der Anvans GmbH.


Nutzung von Grundstücken, Art und Umfang der Kartierungen

Die angedachten Kartierungen sehen die Erfassung von Biotoptypen (Biotoptypenkartierung), Kartierungen von Brut- und Rastvögel sowie die Kartierungen von Horst- und Höhlenbäumen vor. Gegebenenfalls müssen auch weitere Artengruppen erfasst werden. Der Kartierung der Haselmaus steht hierfür exemplarisch. Zu beachten ist, dass die einzelnen Flurstücke nicht von jeder Kartierungsmethode betroffen sind, sondern es finden auf den einzelnen Flurstücken konkrete, für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum, angepasste Kartierungen statt. Auch die Vermessungsarbeiten sind abhängig von einzelnen Faktoren wie Maststandort und Topographie. Dementsprechend werden einzelne Flurstücke unterschiedlich lange vorübergehend betreten. Für die Kartierungen müssen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen und befahren, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.

Die einzelnen Kartierungen dauern zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden und müssen teilweise wiederholt werden. Soweit der Aufbau von Installationen temporär erforderlich ist, wird TenneT dies gegenüber den betroffenen Eigentümern einzeln bekanntgeben.


Gesetzliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.


Weitere Informationen

Detaillierte Angaben zu Betroffenheit einzelner Grundstückstücke können unter
https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/twistetal-vieselbach/


Ihr Anpsrechpartner

Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsmaßnahmen nehmen wir gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an:

Markus Lieberknecht
Telefon: +49 (0)921 50740-4098
E-Mail: markus.lieberknecht@tennet.eu


Termine

Beginn der Maßnahmen: Februar 2020

Voraussichtlicher Abschluss der Arbeiten: 31. Dezember 2020


Hinweis:
Nicht alle Grundstücke sind über die gesamte Dauer des Zeitraumes betroffen, sondern die Vorarbeiten finden im Sinne des § 44 I S. 1 EnWG nacheinander statt. So ergibt sich eine zeitliche Abfolge für die Nutzung der einzelnen Grundstücke.