Bauleitplanung der Gemeinde Bad Zwesten


10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf dem Siegen“,
Gemarkung Zwesten im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit

 

1. Aufstellungsbeschluss

Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist, wird hiermit bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung am 29. Juni 2023 die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf dem Siegen“ beschlossen hat.

Als Ziel der Planung wird verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau des Rewe-Lebensmittelmarktes an seinem derzeitigen Standort mit einer Erweiterung der Verkaufsfläche um 250 m² auf 1.450 m² zu schaffen.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.

 

2. Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 13 (3) BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf dem Siegen“, Gemarkung Zwesten mit Begründung in der Fassung vom Mai 2023 in der Zeit vom

24. Juli 2023 bis zum 25. August 2023

in der Gemeindeverwaltung Bad Zwesten, Ringstraße 1, 1. Obergeschoss, Zimmer 14, während der allgemeinen Dienststunden jeweils Montag und Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag und Freitag 08:00 - 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:30 -18:00 Uhr zur Einsichtnahme ausliegt. Über die Planinhalte wird Auskunft erteilt in der Gemeindeverwaltung Bad Zwesten, Ringstraße 1, 1. Obergeschoss, Zimmer 14.

 

Der Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf dem Siegen“ ist auch in das Internet eingestellt und unter www.badzwesten.de / aktuelles / amtliche-bekanntmachungen einsehbar.

 

Während der Auslegung können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis mitgeteilt.

 

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen. § 4 c BauGB wird nicht angewendet. Gemäß § 4 b BauGB erfolgt der Hinweis, dass das Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Unterstützung des Planungsbüros Stadtbau+, Kassel durchgeführt wird.


 

 

Bauleitplanung der Gemeinde Bad Zwesten
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf dem Siegen“, Gemarkung Zwesten

 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes

 

Bad Zwesten, den 10. Juli 2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten

gez. Achim Siebert

Bürgermeister

 

Das Vorstehende wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

 

Bad Zwesten, den 10. Juli 2023

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten

gez. Achim Siebert

Bürgermeister