Erste Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung
1. Nachtragshaushaltssatzung
Nachtragshaushaltssatzung
Aufgrund der §§ 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.2006 (GVBl. I S. 235), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) hat die Gemeindevertretung am 29.10.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 4.469.001 EUR um 1.183.000 EUR verringert und damit auf 3.286.001 EUR neu festgesetzt.

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde in den §§ 2,3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie hat folgenden
Wortlaut:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.01.2021 – 05.02.2021 im Rathaus, Ringstraße 1, zu folgenden Urzeiten aus:
Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der aktuellen Situation geschlossen ist. Aus diesem Grund vereinbaren Sie am besten vorher bitte telefonisch einen Termin und nutzen Sie in jedem Fall die entsprechende Klingel.
Bad Zwesten, den 22.01.2021
Der Gemeindevorstand
Michael Köhler
Bürgermeister