Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 291), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl I S. 318), der §§ 1 bis 5 a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über die Kommunalen Abgaben (Hess. KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I, S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl I S. 247), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Zwesten am 11.02.2021 folgenden Dritten Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Bad Zwesten für die Benutzung des Kurhauses vom 5. September 2013 beschlossen:
Artikel 1
Der § 6 Abs. 1 der Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Bad Zwesten für die Benutzung des Kurhauses, geändert durch den ersten und zweiten Nachtrag, wird gestrichen und erhält die nachfolgende Fassung:
(1) Die Grundgebühr beträgt für die Benutzung:
a) des kleinen Saals 45,00 €
b) des großen Saals 90,00 €
c) der Küche und/oder des Geschirrs und der
Bestecke sowie das Gas für die Küche in Verbindung
mit dem kleinen Saal oder großen Saal:
kleiner Saal 40,00 €
großer Saal 60,00 €
e) der Bühne 10,00 €
f) der Theke, je Saalhälfte (kleiner/großer Saal) 10,00 €
g) Benutzung der Schankanlage 20,00 €
h) Foyer im Falle einer Bestuhlung 25,00 €
j) Clubraum 35,00 €
i) festinstallierte Leinwand (4 x 3 m) und Beamer 30,00 €
mobile Leinwand (2 x 2 m) 10,00 €
Kleiner und großer Saal sind durch eine mobile Wand getrennt und können sowohl einzeln als auch zusammen gemietet werden.
Für die Benutzung von Garderobe und Toiletten werden keine Grundgebühren erhoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieser Dritte Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Benutzung des Kurhauses tritt am 01.03.2021 in Kraft.
Bad Zwesten, den 11.02.2021
Der Gemeindevorstand
gez. Michael Köhler
Bürgermeister
Der vorstehende Dritte Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Benutzung des Kurhauses wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Bad Zwesten, den 19.02.2021
Der Gemeindevorstand
gez. Michael Köhler
Bürgermeister