Ladung zur Aufklärungsversammlung über die geplante Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens im Bereich des Haarhäuser Sees auf den Gemeindegebieten der Stadt Borken (Hessen) und der Gemeinde Neuental


Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)

- Flurbereinigungsbehörde -

 

Geplantes Flurbereinigungsverfahren Borken-Fischteich

Verfahrens-Nr.:   VF 2629

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Ladung zur Aufklärungsversammlung

über die geplante Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens

im Bereich des Haarhäuser Sees auf den Gemeindegebieten

der Stadt Borken (Hessen) und der Gemeinde Neuental

 

 

Auf Antrag der Stadt Borken, der Gemeinde Neuental und des Anglervereins Borken e.V. soll in Teilen der Gemarkungen Dillich und Haarhausen der Stadt Borken und in Teilen der Gemarkung Neuenhain der Gemeinde Neuental ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), in der derzeit geltenden Fassung, angeordnet werden.

 

Ziele dieser Flurbereinigung sind die Auflösung von Landnutzungskonflikten zwischen den Bereichen Landwirtschaft, Umweltschutz, Natur und Wasser, die Neuordnung des Grund­besitzes, die Zusammenlegung von zersplitterten Eigentumsverhältnissen unter Berück­sichtigung der Nutzungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse, die Anpassung der Flurstücke an die örtlichen Gegebenheiten, eine Verbesserung der naturnahen Entwicklung und des ökologischen Zustands der Gewässer durch Bereitstellung von Flächen für Uferrandstreifen sowie eine Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft durch bodenordnerische Maßnahmen.

 

Das vorgesehene Flurbereinigungsgebiet wird eine Größe von ca. 28 ha haben. Nach der bereits erfolgten Anhörung und Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange ist das Flurbereinigungsgebiet aus katastertechnischen Gründen geringfügig nach Süden erweitert worden, wie in der nachstehenden Gebietsübersichtskarte dargestellt. Eine endgültige Abgrenzung des Verfahrensgebietes erfolgt mit der Anordnung des Verfahrens.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG sind vor der Anordnung einer Flurbereinigung die voraussichtlich beteiligten Grundsückseigentümer und -eigentümerinnen eingehend über das geplante Flur­bereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären.

 

Hierzu findet am

Dienstag, dem 22. November 2022 um 19:00 Uhr

im Hotel am Stadtpark Borken (Bürgerhaus), großer Saal, Europaplatz 3
in 34582 Borken (Hessen)

eine Aufklärungsversammlung statt.

 

Der Zweck des Flurbereinigungsverfahrens, die Notwendigkeit, die Ziele des Verfahrens, der Verfahrensablauf und die entstehenden Kosten werden erläutert und Fragen beantwortet.

 

Eingeladen sind alle Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen der im voraus­sichtlichen Verfahrensgebiet gelegenen Grundstücke sowie die den Eigentümern und Eigentümerinnen gleichstehenden Erbbauberechtigten.

 

Pächter und Pächterinnen von Grundstücken des vorgesehenen Flurbereinigungsgebietes sowie weitere Interessierte können ebenfalls an dieser Versammlung teilnehmen.

Da eine endgültige Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes noch erfolgen muss, sind auch alle Eigentümer und Eigentümerinnen sowie Pächter und Pächterinnen von den an das geplante Flurbereinigungsgebiet angrenzenden Grundstücken eingeladen.

 

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in den Flurbereinigungsgemeinden Stadt Borken (Hessen) und Gemeinde Neuental sowie in den angrenzenden Gemeinden Jesberg, Bad Zwesten, Wabern, Frielendorf, Stadt Fritzlar, Stadt Schwalmstadt und Kreisstadt Homberg (Efze).

 

Darüber hinaus ist diese Einladung inklusive der Gebietsübersichtskarte über die Internetseite https://hvbg.hessen.de/VF2629 abrufbar.

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

 

Diese Aufklärungsversammlung zur geplanten Durchführung des Flurbereinigungsver­fahrens Borken-Fischteich findet in einer Präsenzveranstaltung statt. Auf die Bestimmungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen wird hingewiesen. Die aktuell gültigen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die vorgesehenen Räumlichkeiten für die Versammlung sind so gewählt, dass die Abstands­regeln eingehalten werden können.

 

Für Rückfragen stehen folgende Beschäftigte des Amtes für Bodenmanagement Homberg (Efze) zur Verfügung: Frau Heike Wiegand unter Tel. Nr. 0611/535-2258 oder E-Mail heike.wiegand@hvbg.hessen.de und Herr Marcel Pagin unter der Tel. Nr. 0611/535-2325 oder E-Mail marcel.pagin@hvbg.hessen.de.

 

 

Homberg (Efze), den 10.10.2022

Im Auftrag

gez.                                        LS

Wiegand, Verfahrensleiterin