Öffentliche Bekanntmachung Offenlage BPlan Nr. 10 "Über den Gronswiesen", 7. Änderung.


Bauleitplanverfahren der Gemeinder Bad Zwesten;

7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Über den Gronswiesen", öffentliche Auslegung Entwurf gemäß § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Zwesten hat in ihrer Sitzung am 24. November 2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 „Über den Gronswiesen“, 7. Änderung, gemäß §§ 2 (1) und 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen. 

In ihrer Sitzung am 08. Dezember 2022 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Zwesten den Beschluss für die öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Über den Gronswiesen“ und die Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gefasst. 

Im Bereich des Kurparks in Bad Zwesten soll an der Hardtstraße südlich des Kurhauses ein Wohngebäude (30-40 Wohneinheiten mit Gemeinschaftsräumen) entstehen. Das Grundstück ist derzeit unbebaut, es sind am Rand größere Gehölzstrukturen vorhanden. 

Ziel und Zweck der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Über den Gronswiesen“ ist die Schaffung der rechtlichen Zulässigkeit des beabsichtigten Neubaus. Dazu müssen im rechtskräftigen Bebauungsplan folgende Änderungen vorgenommen werden:

  • Änderung der Gebietsfestsetzung in Allgemeines Wohngebiet
  • Anpassung der Festsetzungen im Bereich der Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und der Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse
  • Anpassung des Baufensters
  • Sicherung von Begrünungsmaßnahmen (Eingrünung durch Sträucher, Dachbegrünung)

Somit ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. 

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Zwesten, Flur 8, das Flurstück 89 (teilweise). Die Fläche umfasst rund 7.400 m². 

Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ und dem textlichen Zusatz „Kurpark“ dargestellt. Die Planung entspricht somit nicht dem Flächennutzungsplan. Die Änderung erfolgt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Zuge der Berichtigung. 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB wird in Form einer Auslegung im Rathaus der Gemeinde Bad Zwesten (Hauptverwaltung) durchgeführt. Zur Öffentlichkeit gehören auch Kinder und Jugendliche.

Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Über den Gronswiesen“ mit Begründung liegt in der Zeit vom 30.01.2023 bis einschließlich 01.03.2023 im Rathaus (Hauptverwaltung), Ringstraße 1, 34596 Bad Zwesten, in Zimmer 14 während der Dienststunden Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus. 

Weitere Erläuterungen und Auskünfte erhalten Sie im in der Hauptverwaltung, vorzugsweise bei Herrn Jörg Beyer.

Stellungnahmen können in der Zeit der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Bad Zwesten, 09.01.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten

gez. Michael Köhler, Bürgermeister


Das vorstehende wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht. 

Bad Zwesten, den 09.01.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten

gez. Michael Köhler, Bürgermeister