Aufgrund der §§ 5, 6 und 7 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Zwesten am 22. April 2026 folgenden Siebten Nachtrag zur Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
Der „§ 3 Ausschüsse“ zur Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 2. Mai 2011, zuletzt geändert durch den Sechsten Nachtrag vom 22. April 2021, wird gestrichen und durch folgende Neufassung ersetzt:
§ 3 Ausschüsse
(1) Zur Vorbereitung von Beschlüssen der Gemeindevertretung sind ein Haupt- und Finanzausschuss sowie ein Ausschuss für Infrastruktur, Naturschutz und Tourismus zu bilden. Der Haupt- und Finanzausschuss besteht aus 11 Mitgliedern.
Der Ausschuss für Infrastruktur, Naturschutz und Tourismus besteht aus 11 Mitgliedern.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieser Siebte Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten tritt mit der Vollendung seiner Bekanntmachung in Kraft.
Bad Zwesten, den 23. April 2026
Der Gemeindevorstand
gez. Achim Siebert
Bürgermeister
Der vorstehende Siebte Nachtrag zur Hauptsatzung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Bad Zwesten, den 23. April 2026
gez. Achim Siebert
Bürgermeister

