Korrektur zur Bekanntmachung vom 03.07.2026
In der Bekanntmachung vom 03.07.2026 wurde eine falsch übernommene Zahl veröffentlicht, was hiermit korrigiert wird.
1. Haushaltssatzung

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a i.v.m. §§102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde in den genehmigungspflichtigen Bestandteil ist nicht erforderlich, da die Haushaltssatzung 2026 keine dieser genehmigungspflichtigen Bestandteile beinhaltet.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.07.2026 bis 27.07.2026 im Rathaus, Ringstraße 1, zu den Öffnungszeiten aus. Eine abweichende Terminvereinbarung ist möglich.
Zudem ist eine digitale Einsichtnahme auch auf der Internetseite möglich.
Bad Zwesten, den 25.06.2026
Der Gemeindevorstand
gez. Achim Siebert
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung und Bekanntmachung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Bad Zwesten, den 25.06.2026
Der Gemeindevorstand
gez. Achim Siebert
Bürgermeister

