Wohnsitz Änderung

  • Leistungsbeschreibung

    Ziehen Sie um, müssen Sie sich für Ihre neue Wohnung anmelden.

    Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder einziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die die für die neue Wohnung zuständige Meldebehörde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende