Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder einen Wahlschein haben. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnung).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende