Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse T beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die eigenständige Fahrerlaubnisklasse T erweitern.

    Mit der Fahrerlaubnis Klasse T (umgangssprachlich „Großer Traktorführerschein“) können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen. Mit dieser Klasse dürfen Zugmaschinen bis zu 60 km/h gefahren werden. Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen gilt eine maximale Höchst-geschwindigkeit von 40 km/h. Auch hier darf ein Anhänger zusätzlich gezogen werden.

    Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.

    Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nicht ohne Weiteres in anderen Ländern.

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Klasse T bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

  • Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Benennung einer Fahrschule
    • Personalausweis oder Reisepass (ggf. inklusive Meldebescheinigung)
    • aktueller Führerschein
    •  ein biometrisches Lichtbild, nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
    •  Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    •  Nachweis Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 1.1 zur FeV (nicht älter als 2 Jahre)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren legt die zuständige Behörde nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) fest.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden worden ist.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von der Auslastung der jeweils zuständigen Behörde ab.

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid)
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Anträge / Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Was sollte ich noch wissen?

  • Kurztext

    • Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse T
    • mit der Fahrerlaubnisklasse kann der Antragssteller forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h fahren (jeweils auch mit Anhängern).
    • zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
  • Typisierung

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  • Status Bibliothekseintrag

    6
  • Status Katalogeintrag

    6

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