Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen
Leistungsbeschreibung
Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Kurztext
Typisierung
Status Bibliothekseintrag
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für den Geburtsort zuständige Standesamt
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Kerstin LerchFachbereichsleiterin Friedhofsverwaltung/Einbürgerungen/Senioren
- Herr Stefan Wicke