Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 - Information zum Online-Wahlscheinantrag -


Anlässlich der Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen. Die Online-Wahlscheinbeantragung ist vom 29.04.2024 bis 05.06.2024 über diesen Link abrufbar.

Hierzu müssen alle Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis der Gemeinde Bad Zwesten eingetragen sein. Darüber werden die Wahlberechtigten mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Die Wahlbenachrichtigungen werden durch die Deutsche Post AG bis spätestens 19. Mai 2024 zugestellt.

Dieser Benachrichtigung können auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer) entnommen werden, unter der die Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Bürgerinnen und Bürger keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, kann das Wahlamt der Gemeinde Bad Zwesten kontaktiert werden. Es wird darum gebeten, dass diesbezügliche Anfragen erst ab dem 20. Mai 2024 an das Wahlamt gerichtet werden.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Für evtl. Rückfragen steht das Wahlamt gern zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wahlamt der Gemeinde Bad Zwesten