Hinweis auf fällige Gemeindesteuern und - abgaben


Die Gemeindekasse Bad Zwesten macht darauf aufmerksam, dass
am 15.05.2022 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen)
zur Zahlung fällig werden:

Grundsteuern                                                          2. Quartal 2022
Abfallgebühren                                                       2. Quartal 2022
Wassergeld und Schmutzwassergebühren       2. Quartal 2022
Niederschlagswassergebühren                           2. Quartal 2022
Gewerbesteuervorauszahlungen                        2. Quartal 2022

Bei Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge am 16.05.2022 von deren Bankkonto abgebucht.

 

Steuerpflichtige, die uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge (siehe Bescheid) bis zum o. g. Fälligkeitstermin auf unser Bankkonto bei der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG (IBAN:DE03 5206 1303 0003 2170 43) oder auf unser Bankkonto bei der Kreissparkasse Schwalm-Eder (IBAN:DE22 5205 2154 0174 0080 60) zu überweisen.

 

Bei Nichtzahlung der Beträge bis zum o. g. Fälligkeitstermin müssen wir im Interesse der Gleichbehandlung unserer Abgabepflichtigen das gesetzlich vorgeschriebene Mahnverfahren einleiten, welches weitere Kosten verursachen würde.

 

Gemeindekasse Bad Zwesten

Christiane Wippermann
Kassenverwalterin