Einführung der Biotonne im Schwalm-Eder-Kreis zum 01.07.2021




  1. Warum wird die Biotonne eingeführt?
    Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Bioabfälle getrennt von anderen Haushaltsabfällen zu sammeln und müssen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden. Dieser Verpflichtung wurde im Schwalm-Eder-Kreis bisher über ein Bringsystem (Biobeutel) Rechnung getragen, was jedoch lediglich eine Übergangslösung darstellte.

  2. Warum erfolgt die Einführung mitten im Jahr?
    Von einer Einführung der Biotonne im Januar wurde aufgrund der möglicherweise schlechten Witterung abgesehen. Zudem ist die Beschaffung der Bioabfallbehälter zur Mitte des Jahres wirtschaftlich vorteilhafter.

  3. Welchen Vorteil bringt die Biotonne?
    Momentan erfolgt die Sammlung der Bioabfälle gemeinsam mit dem Restmüll, sofern sie nicht dem Bringsystem zugeführt werden. Gemäß der Restmüllsortieranalyse im Schwalm-Eder-Kreis aus dem Jahr 2013 besteht der Hausmüll zu 45,5 % Gew.-% aus Bioabfall. Dieser gelangt mit dem Hausmüll in die Verbrennung. Dadurch gehen wertvolle Ressourcen verloren. Über den getrennten Entsorgungsweg gelangen die Bioabfälle in eine Vergärungsanlage, sodass aus ihnen zum einen Biogas entsteht, welches zur Stromerzeugung genutzt wird. Zum anderen wird Kompost erzeugt, welcher in der Landwirtschaft oder auch im Gartenbau eingesetzt werden kann und so Torfprodukte und Stickstoffdünger ersetzt sowie zur Einsparung von Phosphor beiträgt.

  4. Was darf in die Biotonne?
    Über die Biotonne können organische Abfälle aus Küche und Garten entsorgt werden. Dies sind beispielsweise Essensreste, Obst- und Gemüseschalen und weitere Küchenabfälle sowie Rasenschnitt, Laub, Blumenschnitt und andere Gartenabfälle.
    1. Wieso ist es erlaubt, auch Gartenabfälle über die Biotonne zu entsorgen?
      In der ZVA-Satzung wird bei den Begriffsbestimmungen in § 2 zwischen Bio- und Grünabfällen unterschieden. Die Definition der „Bioabfälle“ umfasst jedoch auch eine anteilige Miterfassung von Gartenabfällen.
      Auch im Kreislaufwirtschaftsgesetz wird der Begriff „Bioabfälle“ definiert. Demnach umfassen diese gemäß § 3 Abs. 7 Nr. 1 auch Gartenabfälle. Die Definition ist jedoch allgemein gehalten und berücksichtigt noch nicht die unterschiedlichen Herkunftsbereiche bzw. Überlassungspflichten.
      Dies wird in der Satzung des ZVA genauer gefasst. Durch die Differenzierung von Grün- und Bioabfällen wird in diesem Zusammenhang eine Abgrenzung zu den bestehenden kommunalen Grünabfallsammelplätzen erreicht. Auf diesen dürfen nämlich keine Nahrungs- und Küchenabfälle angeliefert werden (es sei denn, dort ist die Abgabe der Biobeutel möglich).

  5. Was kostet die Biotonne?
    Durch die Einführung der Biotonne werden die Müllgebühren nicht steigen, sie ist in diesen enthalten. Standardmäßig bekommt jeder Haushalt einen 120 L Behälter. Gegen eine zusätzliche Gebühr von 4,00 € pro Monat kann anstatt des 120 l Gefäßes ein 240 L Behälter bezogen werden.

  6. Wie oft wird die Biotonne geleert?
    Die Biotonne wird in einem zweiwöchigen Abfuhrrhythmus geleert. Aufgrund der durch die erweiterte Abfalltrennung sinkenden Restmüllmenge wird die Leerung der Restabfallbehälter dann in einem dreiwöchigen Rhythmus stattfinden.

  7. Wie bekomme ich einen größeren Behälter (240 L)?
    Vor der Austeilung der Tonnen erfolgt ein Anschreiben an die Bürger*innen, indem darauf hingewiesen wird, dass zu jeder Restmülltonne (auch 1,1 m³) eine 120 L Biotonne ab einem bestimmten Zeitpunkt ausgeliefert wird. Wer anstatt des 120 L Behälters einen 240 L Behälter haben möchte, muss sich dann zurückmelden.
    Das Anschreiben wird über den beauftragten Dienstleister versendet. Dies ist in der Ausschreibung der Sammelleistung integriert.
    Spätere Änderungswünsche werden dann vom regulären Änderungsdienst, der durch die Kommunen erfolgt, abgedeckt.

  8. Was kann ich gegen Gerüche, Maden oder das Festfrieren unternehmen?
    Es ist zu empfehlen, die Bioabfälle in Papier (z.B. Zeitungspapier, Küchenkrepp) einzuwickeln, Strukturmaterial oder Gesteinsmehl zuzugeben. Ansonsten kann der Boden der Tonne mit Zeitungspapier bedeckt werden und auch eine Zwischenlage Zeitungspapier ist zu empfehlen.
    Auch eine regelmäßige Reinigung der Biotonne ist hilfreich, zumindest ein Abwischen des oberen Tonnenrandes. Im Sommer sollte die Biotonne zudem an einem schattigen Platz stehen.
    Um dem Festfrieren der Bioabfälle vorzubeugen, ist es sinnvoll, die Abfälle nicht zu stark zu verdichten und die Biotonne im Winter ggf. über Nacht in die Garage zu bringen und diese erst früh morgens rauszustellen.
    Biologisch abbaubare Kunststoffbeutel dürfen nicht verwendet werden.
    Darüber hinaus gibt es extra Tonnendeckel, die Gerüchen und Madenbildung vorbeugen sollen. Diese müssen die Bürger*innen jedoch selbst kaufen. Diese kosten je nach Ausführung ca. 30 bis 50 €.

  9. Wir haben einen eigenen Kompost. Müssen wir eine Biotonne nehmen?
    Nicht alle Bioabfälle sind für den eigenen Kompost geeignet. Dies betrifft beispielsweise Knochen und Fleischreste, da dadurch Ungeziefer angezogen wird. Eine zu große Menge Rasenschnitt führt außerdem zu einer Verdichtung des Materials, sodass es an Durchlüftung mangelt.
    In der Müllgebühr ist die Biotonne ohnehin enthalten.
    Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, sich von der Biotonne befreien zu lassen. Dies setzt einen schriftlichen Antrag beim Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder voraus.
    Mit diesem Antrag muss nachgewiesen und bestätigt werden, dass das betreffende Grundstück über gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Größe von 25 m² pro Grundstücksbewohner verfügt, auf welchen der Kompost verwertet werden kann.
    Über den genauen Ablauf der Antragstellung und -prüfung wird noch informiert.

  10. Ist es möglich, mit zwei Wohneinheiten einen 240 L Behälter (ohne zusätzliche Gebühr) zu nutzen? Was ist bei einer Mehrfamilienhausbebauung oder in Mietwohnungsanlagen?
    Ja, gemäß § 17 Abs. 5 der Satzung des ZVA kann dem Anschlusspflichtigen gestattet werden, statt einzelner Behälter einen oder mehrere größere Behälter vorzuhalten, wenn gewährleistet ist, dass das für das Grundstück insgesamt vorzuhaltende Mindestbehältervolumen vorgehalten wird. Auch bei Mehrfamilienhausbebauung sowie Mietwohnungsanlagen soll die Anzahl der vor Ort stehenden Gefäße möglichst gering gehalten werden. Eine Zusammenfassung ist deshalb möglich. Allerdings stehen im Bioabfallbereich wegen des hohen Gewichts der Bioabfälle lediglich Behälter mit einem Volumen von maximal 240 l zur Verfügung.

  11. Gibt es die Möglichkeit einer Nachbarschaftstonne?
    Zunächst wird jedem Haushalt, der eine Restmülltonne hat, auch eine Biotonne ausgehändigt. Im Nachgang kann für Grundstücke insbesondere in beengten Innenstadtbereichen, ein schriftlicher Antrag auf gemeinsame Nutzung zweier Biotonnen gestellt werden.
    Über die genaue Umsetzung wird noch informiert.

  12. Was passiert mit dem eingesammelten Bioabfall?
    Die Bioabfälle werden mit dem Sammelfahrzeug zunächst ins Entsorgungszentrum Schwalm-Eder gebracht. Dort werden Sie in der derzeit im Bau befindlichen Bioabfallumschlaghalle gesammelt und in Sattelzüge umgeladen. Dann erfolgt der Transport in die Verwertungsanlage der Firma Gemes Abfallentsorgung und Recycling in Schöngleina, Thüringen.
    Die Firma Gemes setzt die Bioabfälle in ihrer Vergärungsanlage ein. Das entstehende Biogas wird durch Blockheizkraftwerke verstromt und der Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Außerdem entsteht im Verarbeitungsprozess Kompost, der in der Landwirt-schaft, im Garten- und Landschaftsbau sowie in Privatgärten zum Einsatz kommt.

  13. Warum werden die Bioabfälle nicht in einer eigenen Anlage verwertet?
    Im Schwalm-Eder-Kreis sind derzeit keine Anlagenkapazitäten zur Verwertung von Bioabfällen aus der Biotonne vorhanden. Die Kompostierungsanlage ist für die Verwertung von Grünabfällen zugelassen und damit bereits voll ausgelastet. Die Schaffung der Voraussetzungen für eine eigene Verwertung ist nicht nur mit hohen Kosten, sondern auch mit standortbezogenen und genehmigungsrechtlichen Hürden verbunden. Die Vergabe der Entsorgungsleistung an Dritte trägt zudem zur Gebührenstabilität bei.

  14. Können Gastronomiebetriebe die Biotonne nutzen?
    Nein, gemäß der Satzung des ZVA sind Nahrungs- und Küchenabfälle aus dem Bereich des Gaststätten- und Cateringgewerbes sowie des Einzelhandels und sonstigen Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben von der Sammlung über die Biotonne ausgeschlossen. So ist sichergestellt, dass keine tierischen Materialien in der Verwertungsanlage ankommen, die dort zu genehmigungsrechtlichen Problemen führen.

  15. Müssen auch Schulen, öffentliche Einrichtungen, Tafeln und Kleingewerbebetriebe (Nagelstudio, Versicherung etc.) die Biotonne nutzen?
    Zunächst wird, wie bereits oben beschrieben, für jede Restmülltonne auch eine Biotonne zur Verfügung gestellt. Sofern also die genannten Einrichtungen über eine Restmülltonne verfügen, wird diesen auch eine Biotonne zur Verfügung gestellt. Nach erfolgter Grundverteilung kann auf Anfrage der Betroffenen dann geprüft werden, ob die Nutzung der Biotonne zulässig bzw. erforderlich ist. Die Beurteilung dieser Frage erfolgt unter Heranziehung der Gewerbeabfallverordnung.

  16. Bleiben die Grünabfallsammelplätze bestehen und kann dort weiterhin Bioabfall entsorgt werden?
    Die kommunalen Sammelplätze für Grünabfälle haben sich als ortsnahe Entsorgungsmöglichkeit bewährt. Sie sollen dementsprechend bestehen bleiben, durch die anteilige Miterfassung von Gartenabfällen aber deutlich entlastet werden. Das Bringsystem für die Erfassung der Bioabfälle wird eingestellt. Es ist nach Einführung der Biotonne nicht mehr möglich, Bioabfälle auf den Grünabfallsammelplätzen zu entsorgen.

  17. Gibt es gesundheitliche Risiken durch Keime, Pilze oder Sporen?
    Gesundheitliche Risiken sind bei ordnungsgemäßer Nutzung der Biotonne insbesondere auch vor dem Hintergrund der 14-tägigen Leerung nicht bekannt und auch nicht zu erwarten.

  18. Wer verteilt die Biotonnen?
    Die Biotonnen werden vom über die Ausschreibung ermittelten Dienstleister verteilt.