Wasserpreis


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die geplante Erhöhung des Wasserpreises sorgt für Diskussionen.

In der Presse fanden sich leider auch unsachliche Vorwürfe und Unterstellungen.

Das schürt Emotionen, was nicht zu einer sachlichen Debatte beiträgt.

Uns als Verwaltung ist daran gelegen, die Entscheidungen und den Hintergrund transparent offen zu legen und die Diskussion zu versachlichen.

Wasser ist ein wichtiges Lebensmittel. An die Hygiene werden seit dem Erlassen der Trinkwasserverordnung (unter dem Umweltminister Jürgen Trittin, B90/Grüne im Jahre 2001) sehr strenge Vorgaben gestellt.

Das kostet viel Geld, hat aber den Vorteil, dass das Wasser in Deutschland so sauber ist, dass es bedenkenlos getrunken werden kann. In vielen anderen Staaten ist das nicht der Fall.

 

Wie hoch soll die Erhöhung ausfallen?

Die Wassergebühr soll im nächsten Jahr von 1,84 Euro/Kubikmeter auf 2,69 Euro/Kubikmeter steigen.

Damit kostet ein Liter Leitungswasser unter 0,3 Cent. Das ist günstig im Vergleich zu Mineralwasser. Das kostet zwischen 19 Cent (Discounter) und 40-50 Cent im Supermarkt.

 

Warum soll erhöht werden?

Das Gesetz fordert, dass der (Wasser-) Gebührenhaushalt auszugleichen ist. Das fordert auch die Finanzaufsicht des Landkreises.

Es stehen in den nächsten zwei Jahren erhebliche Investitionen an bzw. sind kürzlich durchgeführt worden. Jede Investition führt zu einer höheren Abschreibung und damit zu höheren Aufwendungen im Haushalt. Kann man sie nicht über eine Einsparung kompensieren, muss der Haushalt über eine Erhöhung der Gebühr ausgeglichen werden.

 

Welche Investitionen sind oder werden getätigt?

Neubau Hochbehälter Hochzone 1,7 Mio. Euro, Umstrukturierung Ortsnetz Bad Zwesten 950.000 Euro, Aufbereitung Hochbehälter Ebersberg mit 400.000 Euro. Es werden insgesamt 3 Mio. Euro investiert. Das jährliche Gebührenaufkommen beträgt aber nur rund 650.000 Euro. Die Investitionen müssen über Kredite finanziert werden. Die Anlagen werden länger im Betrieb sein, wie die Kredite abbezahlt werden.

 

Sind denn keine Rücklagen gebildet worden?

Es sind in den letzten Jahren erhebliche Rücklagen gebildet worden. Die haben dafür gesorgt, dass die Gebühren die letzten 15 Jahre stabil waren.  Die Rücklagen waren zwischenzeitlich so hoch, dass wir die Gebühren sogar zwischenzeitlich senken konnten.

 

Gab es einen Fehler bei der ursprünglichen Kalkulation?

Ja, es gab zunächst einen Fehler. Dankenswerter Weise hat je ein Mitglied der SPD-Fraktion bzw. ein Mitglied der SPD des Gemeindevorstandes durch eine Frage darauf hingewiesen. Wir hatten die Innere Leistungsverrechnung teilweise doppelt angesetzt. Das führte zunächst zu einer Gebühr in Höhe von 3,11 Euro/Kubikmeter. Den Fehler haben wir korrigiert.

 

Kritisiert wurde, dass die Innere Leistungsverrechnung (ILV) bei der Gebührenkalkulation berücksichtig wurde.  Was hat es damit auf sich?

Die ILV ist gesetzlich vorgeschrieben im § 4 Absatz 3 der Gemeindehaushaltsverordnung.

Diese gesetzliche Grundlage besteht schon mehrere Jahre, sie ist den Gemeindevertretern eigentlich bekannt. Auch wies die Kommunalaufsicht mehrfach darauf hin, dass eine ILV zu erfolgen hat.  Die Schreiben der Aufsicht liegen allen Mandatsträgern vor.

Die Inneren Leistungsverrechnung zeigt auf, in welcher Höhe eine Ressource des einen Bereichs (Personal wie der Bauhof oder der Bauamtsleiter oder eine Software) in einem anderen Budget anfallen.  Wenn z.B. der Bauamtsleiter für den Wasserbereich tätig wird, müssen auf dem Wasserbereich seine anteiligen Kosten zugeordnet werden.

 

Kritisiert wurde, dass die kalkulatorischen Kosten mit 4,5 % in der Nullzinsphase zu hoch angesetzt seien und damit der Wasserhaushalt den Ergebnishaushalt saniere. Ist der Zinssatz zu hoch?

Kalkulatorische Zinsen sollen fiktiv die Zinsen auf das eingesetzte Eigenkapital abbilden.

Praktisch gesehen gibt die Kommune dem Wasserhaushalt einen Kredit für Investitionen. Die damit verbundenen Kosten sollen gedeckt werden. Aktuell verfügen wir über 5 alte Kommunaldarlehen über 4,5 %.  Erst die letzten Darlehen sind mit niedrigen Zinsen abgeschlossen worden. Die Spanne aktuelle geht bis 5,99 % beim Zinssatz. Daher ist der Mittelwert von 4,5 % gerechtfertigt.

Ein erst im letzten Jahr ergangenes Urteil eines Verwaltungsgerichts hält den Ansatz von 4,5 % für die kalkulatorischen Zinsen für gerechtfertigt.

 

Kann man den Zinssatz senken?

Die Gemeindevertretung kann bei der Höhe variieren. Dabei ist zu bedenken, dass dann die Zins-Einnahmen im Ergebnishaushalt reduziert werden. Da der Haushalt „auf Kante genäht ist“, müsste man dann wohl die Grundsteuer anheben.  Das ist eine politische Entscheidung. Unterm Strich wäre damit keine Entlastung der Bürger verbunden. Lediglich würden die großen Verbraucher von Trinkwasser entlastet.



Wassergebühr in den letzten Jahren stabil

In den letzten 10 Jahren hatte die Gemeinde Bad Zwesten die günstigsten Wasserpreise in der Region. Im Sinne der Bürger ist die Wasserversorgung äußerst wirtschaftlich geführt worden. Aufgrund der hohen Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der damit verbundenen Investitionen ist eine Gebührensteigerung für 2020 leider unabdingbar.

 

Wasserpreise:

2008    1,83 €
2009    1,93 €
2010    1,93 €
2011    1,93 €
2012    1,82 €
2013    1,82 €
2014    1,82 €
2015    1,82 €
2016    1,56 €
2017    1,56 €
2018    1,76 €
2019    1,84 €

 


Schnell-Info Wassergebühren:

Aktueller Vorschlag, Erhöhung auf 2,69 Euro pro Kubikmeter (vorher 1,84 Euro)

Entspricht Liter-Preis: 0,003 Euro.

 

Grund:

-Hohe Anforderungen der Trinkwasserverordnung

-Veraltete Anlagen werden durch moderne ersetzt

-hohe Investitionen bei geringem Gebührenaufkommen

-Art der Kalkulation (Vollkosten) wird vom Gesetz gefordert

 

Zunächst Fehler bei Kalkulation, inzwischen korrigiert.


Umfangreiche Kalkulation kann auf hier eingesehen werden:

www.badzwesten.de/rathaus/ortsrecht-und-satzungen/

 

Die Abstimmung findet in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2019 im Kurhaus statt.



Mit freundlichen Grüßen 

 

Michael Köhler

Bürgermeister