Hinweis auf fällige Gemeindesteuern und - abgaben 4. Quartal


Die Gemeindekasse Bad Zwesten macht darauf aufmerksam, dass
am 15.11.2022 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen)
zur Zahlung fällig werden:

Grundsteuern                                                          4. Quartal 2022

Abfallgebühren                                                       4. Quartal 2022

Wassergeld und Schmutzwassergebühren       4. Quartal 2022

Niederschlagswassergebühren                           4. Quartal 2022

Gewerbesteuervorauszahlungen                        4. Quartal 2022
 

Bei Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge am 15.11.2022 von deren Bankkonto abgebucht.

Steuerpflichtige, die uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge (siehe Bescheid) bis zum o. g. Fälligkeitstermin auf unser Bankkonto bei der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG (DE 64 8409 4754 0001 4621 48) oder auf unser Bankkonto bei der Kreissparkasse Schwalm-Eder (IBAN:DE22 5205 2154 0174 0080 60) zu überweisen.

Bei Nichtzahlung der Beträge bis zum o. g. Fälligkeitstermin müssen wir im Interesse der Gleichbehandlung unserer Abgabepflichtigen das gesetzlich vorgeschriebene Mahnverfahren einleiten, welches weitere Kosten verursachen würde.

 

Gemeindekasse Bad Zwesten

Christiane Wippermann
Kassenverwalterin