Gemeinde Bad Zwesten musste Steg am Oberurffer Teich absperren - Schuld ist ein Gerichtsurteil


Viele Kommunen, so auch die Gemeinde Bad Zwesten, mussten den Badespaß an ihren Seen oder Teichen
einschränken. In Oberurff gibt es am Oberurffer Teich eine Badestelle mit einem kleinen Steg.
Der kleine Steg stellt juristisch ein Problem dar.

 

Der Bundesgerichtshof hatte die Kommunen durch ein Urteil zuvor in die Verantwortung genommen. Gibt es an einer Badestelle keine Badeaufsicht, drohen den Kommunen Strafverfahren.  Die Haftung sei in einem solchen Fall nicht auf den Bürgermeister beschränkt. Strafrechtliche Ermittlungen drohen neben den Hauptverwaltungsbeamten auch den Sachbearbeitern in der Verwaltung, aber auch den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern, die solche Stege beschlossen haben, aber nicht auf die nötige Beaufsichtigung pochten. 

 

Denn in dem Urteil heißt es, "wenn Anlagen am Badestrand stehen, hat eine Schwimmaufsicht den Badebetrieb zu überwachen hat". Im Klartext: Handelt es sich um einen See/Teich mit einem Steg oder einem sonstigen Anleger, ist die Kommune in der Pflicht.

Dies nach dem Motto "Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat eine Verkehrssicherungspflicht".

 

Auch nach Meinung unserer Versicherung wäre eine Beaufsichtigung notwendig. Könne die Kommune keine Aufsicht stellen, was bei uns aus finanziellen Gründen der Fall ist, bleibe nur der Verzicht auf solche Vorrichtungen
beziehungsweise die Entfernung. Anders ausgedrückt: Kommunen, die sichergehen wollen, dass sie keinen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht leisten, müssen Stege von Badestellen entfernen oder sperren. Ein Schild mit
einem Haftungsausschluss (Baden auf eigene Gefahr) wird nicht vor Gericht anerkannt.

 

Als Gemeinde sind wir dieser Verkehrssicherungspflicht mit der Sperrung des Steges nachgekommen. Wir bedauern diese Maßnahme sehr, aber leider bleibt uns aufgrund der Rechtslage keine andere Wahl.

 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Köhler
Bürgermeister