Wichtiger Hinweis zum Winterdienst auf den Gehwegen


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

aufgrund der derzeit andauernden winterlichen Bedingungen möchten wir hiermit nochmal auf die Verpflichtung der Anliegerinnen und Anlieger zum Winterdienst auf Gehwegen hinweisen.

 

Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Bad Zwesten sind alle Anliegerinnen und Anlieger verpflichtet, bei Schneefall die Gehwege und Übergänge von ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

 

Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist.

 

Bei Eisglätte sind Bürgersteige in voller Breite und Tiefe, Überwege in einer Breite von 2 m abzustumpfen.

 

In den vergangenen Tagen mussten wir leider feststellen, dass viele Anliegerinnen und Anlieger ihrer Winterdienstverpflichtung auf den Gehwegen nicht nachgekommen sind. Wir möchten an dieser Stelle alle Anliegerinnen und Anlieger darauf aufmerksam machen, dass bei eventuellen Unfällen aufgrund unzureichenden Winterdienstes vor dem eigenen Grundstück eine persönliche Haftung besteht.

 

Wir bitten Sie hiermit nochmals eindringlich um Beachtung der geltenden Regelungen zur Durchführung des Winterdienstes vor Ihren Grundstücken.

 

Vielen Dank!

Ihr Ordnungsamt