Straßenverkehrs-Ordnung – was Autofahrer wissen sollten!


Seit dem 9. November 2021 ist die StVO-Novelle in Kraft – bundesweit gelten nun neue Regelungen für Verstöße und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Dabei gibt es deutliche Erhöhungen der Verwarn- und Bußgelder für falsches Parken oder Halten und bei Geschwindigkeitsverstößen.


Welche Änderungen gelten im Bußgeldkatalog 2021 für das Halten und Parken?

Um die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr zu erhöhen, wurden die Buß- und Verwarngelder für Halt- und Parkverstöße im neuen Bußgeldkatalog deutlich verschärft. 

Die Strafen für Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Parken in zweiter Reihe wurden beispielsweise von 20 Euro auf 55 Euro angehoben. 

Ein allgemeiner Halt- und Parkverstoß wird statt bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 55 Euro belangt. 

Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz wird von 35 Euro auf 55 Euro erhöht. 

Für das Parken in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen werde künftig bis zu 100 Euro Bußgeld fällig. 

Rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen beziehungsweise im Bereich einer scharfen Kurve kostet jetzt bis zu 55 Euro. 

Halt- oder Parkverstöße auf Bussonderstreifen und im Haltestellenbereich werden von maximal 35 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.

Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Elektro- und Carsharing-Fahrzeuge wird mit einem Verwarngeld von 55 Euro sanktioniert.

 

Unterschied von Buß- und Verwarngeld im Bußgeldkatalog: Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde verwarnen und ein Verwarngeld von 5 bis 55 Euro erheben. Ab 60 Euro wird von Bußgeld gesprochen. Eine Verwarnung kann auch ohne Verwarngeld erteilt werden.

 

gez. Michael Köhler                                                   gez. Sascha Engelbrecht
Bürgermeister                                                              Ordnungsamt Bad Zwesten