Wahlschein und Wahlmöglichkeiten
Anlässlich der Kommunalwahl am 15. März 2026 haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Stimmabgabe in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises zu beantragen.
Voraussetzung hierfür ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Bad Zwesten.
Wahlbenachrichtigung
Über die Eintragung in das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten durch die Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt durch die Deutsche Post in der 7. und 8. Kalenderwoche 2026, spätestens bis 22. Februar 2026.
Der Wahlbenachrichtigung können unter anderem Angaben zum Wahlbezirk sowie die laufende Nummer im Wählerverzeichnis entnommen werden.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Sollten wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger bis zum 22. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und davon ausgehen, wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich an das Wahlamt der Gemeinde Bad Zwesten zu wenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannte Zustellfrist abzuwarten ist.
Online-Beantragung des Wahlscheins (Briefwahl)
Die Online-Beantragung eines Wahlscheines (Briefwahl) ist über die Internetseite der Gemeinde Bad Zwesten unter www.badzwesten.de in der Zeit vom 02. Februar 2026 bis einschließlich 10. März 2026 möglich.
Rückfragen
Für Rückfragen steht das Wahlamt (05626/9993 21) der Gemeinde Bad Zwesten gerne zur Verfügung.
Ihr Wahlamt


