Die Gemeinde Bad Zwesten informiert hiermit über die testweise Einrichtung eines einseitigen absoluten Haltverbotes in der Schloßbergstraße im Ortsteil Oberurff-Schiffelborn.
Das Haltverbot gilt auf der Straßenseite von Haus-Nr. 4 bis Haus-Nr. 30 und wird für einen dreimonatigen Testzeitraum eingerichtet. Beginn des Testzeitraums ist Montag, der 04. August 2025.

Hintergrund:
In der Vergangenheit kam es in diesem Bereich immer wieder zu Problemen durch beidseitig geparkte Fahrzeuge. Dadurch wurde unter anderem die Müllabfuhr behindert und Grundstückseinfahrten wurden blockiert. Außerdem erschwert die Parksituation die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge und größere landwirtschaftliche Maschinen. Begegnungsverkehr war häufig nicht uneingeschränkt möglich, sodass Fahrzeuge rückwärts ausweichen mussten, was zu gefährlichen Situationen führen kann.
Der Ortsbeirat Oberurff-Schiffelborn hat in öffentlicher Sitzung am 03.07.2025 über dieses Thema beraten und einen einstimmigen Beschluss für die testweise Einrichtung eines absoluten Haltverbots getroffen.
Der Testzeitraum soll dazu dienen, zu erörtern, ob durch das einseitige Haltverbot eine Verbesserung der Situation herbeigeführt werden kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.