Hiermit möchten wir alle Katzenhalter an die Einhaltung der Katzenschutzverordnung erinnern.
Seit Dezember 2024 ist im Gebiet der Gemeinde Bad Zwesten eine Katzenschutzverordnung in Kraft. Diese dient dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Gemeindegebietes zurückzuführen sind. Die Verordnung besagt, dass:
- Katzenhalter, die ihrer fortpflanzungsfähigen Katze unkontrollierten freien Auslauf gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen sowie registrieren zu lassen müssen.
Der Nachweis über die Kastration und die Registrierung ist dem Ordnungsamt der Gemeinde Bad Zwesten auf Verlangen vorzulegen. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen Gebote dieser Verordnung können mit einer Geldbuße geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.
Einzelheiten und Ausnahmen finden Sie unter:
www.badzwesten.de -> Satzungen -> Katzenschutzverordnung
Wir danken allen Haltungspersonen für die Einhaltung und Beachtung dieser Regelung!
Vielen Dank, Ihr Bürgermeister Achim Siebert
