Information der Gemeinde Bad Zwesten zum Winterdienst 2025/2026


Der erste Schneefall steht bevor, und der Bauhof der Gemeinde Bad Zwesten ist gut auf die kommende Wintersaison vorbereitet. Das Streusalzlager ist vollständig aufgefüllt, und die Bauhofmitarbeiter stehen bereit, um die Straßen gemäß dem vom Gemeindevorstand beschlossenen Winterdienstkonzept zu räumen und zu streuen.

Ablauf des Winterdienstes

Der Winterdienst beginnt in der Regel morgens um 05:00 Uhr und endet abends mit der zweiten Schicht um 20:00 Uhr.
Da mit zwei Räumfahrzeugen nicht alle Straßen gleichzeitig bearbeitet werden können, haben besonders kritische Bereiche wie stark befahrene Steilstrecken (z. B. Hardtstraße) Vorrang. Wir bitten um Verständnis, wenn nicht alle Bereiche sofort erreicht werden.

Kontaktaufnahme während des Winterdienstes

In den vergangenen Jahren kam es vermehrt zu telefonischen Rückmeldungen während der laufenden Räumfahrten. Diese führen jedoch zu Verzögerungen, weil die Fahrer für jedes Telefonat das Fahrzeug ordnungsgemäß abstellen müssen.

Daher wurde entschieden, dass die Fahrer während der Räumfahrten telefonisch nicht erreichbar sind.

Bitte richten Sie Hinweise oder Beschwerden ausschließlich per E-Mail an:
bauhof@badzwesten.de

Nur in Ausnahmefällen ist der Bauhof unter der Rufnummer

05626 9220-220
telefonisch erreichbar.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bereitschaftsnummer der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nicht für Anliegen zum Winterdienst genutzt werden darf.

Parken im Winter

Um den Winterdienst reibungslos durchführen zu können, ist es wichtig, dass Fahrzeuge so abgestellt werden, dass Räumfahrzeuge – insbesondere in engen Straßen und Wendehammern – problemlos passieren können. Wir bitten alle Anliegerinnen und Anlieger, dies zu beachten.

Häufige Fragen zum Winterdienst

Um Missverständnisse zu vermeiden, beantworten wir hier die fünf häufigsten Anliegen:

1. Warum werden private Einfahrten zugeschoben?

Räumschilde sind technisch so ausgerichtet, dass der Schnee nach rechts geschoben wird. In engen Ortslagen ist ein anderer Ablageort meist nicht möglich.

2. Warum landen Schneemengen auf Gehwegen?

Beim Räumen der Fahrbahn wird Schnee zwangsläufig in Richtung Gehwege und Grundstücke bewegt. Dies lässt sich technisch nicht vollständig vermeiden.

3. Warum liegt manchmal noch Schnee auf der Fahrbahn?

Schnee vom Gehweg wird häufig auf die Fahrbahn geschoben. Dies ist nicht zulässig und erschwert den Winterdienst erheblich.

4. Warum wird oft nur eine Spur freigeräumt?

Parkende Fahrzeuge begrenzen die mögliche Räumbreite. Festgefrorene Schneehaufen können später nicht mehr verschoben werden.

5. Warum werden Wendehammer nicht vollständig geräumt?

Oft sind diese Flächen durch parkende Fahrzeuge blockiert. Dadurch können Räumfahrzeuge den Schnee dort nicht ablegen.

Räum- und Streupflicht der Anlieger

Alle Anliegerinnen und Anlieger sind verpflichtet, Gehwege und Übergänge vor ihren Grundstücken zu räumen und bei Glätte zu streuen.
Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass Verkehrsteilnehmende gefährdet oder unnötig behindert werden.

Regelung für Straßen mit einseitigem Gehweg:

→· Bis 31.12.2025: Anlieger auf der Gehwegseite sind zuständig.

→· 01.01.2026 bis 31.12.2026: Zuständig sind die gegenüberliegenden Anlieger.

Wir weisen darauf hin, dass bei unzureichendem Winterdienst vor dem eigenen Grundstück eine persönliche Haftung besteht. Wer den Winterdienst nicht selbst ausführen kann, muss auf eigene Kosten einen Dienstleister beauftragen.

Die Gemeinde Bad Zwesten bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung und Rücksichtnahme, damit der Winterdienst sicher, effizient und zum Wohl aller durchgeführt werden kann.