Ab dem 01. Mai 2025 tritt eine wichtige gesetzliche Neuregelung in Kraft, die alle betrifft, die einen Personalausweis, Reisepass oder ein vorläufiges Ausweisdokument beantragen möchten.
Aufgrund der Änderung des Passgesetzes sowie des Personalausweisgesetzes dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Ausweisdokumente verwendet werden.
Diese Lichtbilder können auf zwei Wegen erstellt werden:
- durch einen externen Dienstleister / Fotografen:
Das Passbild wird digital angefertigt und über ein sicheres Verfahren direkt an die Pass-/Personalausweisbehörde übermittelt. Der Dienstleister stellt Ihnen zusätzlich einen Ausdruck mit einem „Data-Matrix-Code“ zur Verfügung. Dieser Code wird bei der Beantragung im Bürgeramt gescannt, sodass das digitale Bild automatisch abgerufen werden kann. - direkt im Bürgeramt der Gemeinde Bad Zwesten:
Alternativ besteht die Möglichkeit, das digitale Passbild direkt bei uns im Bürgeramt erstellen zu lassen. Die Gebühr für die Anfertigung beträgt 6,00 Euro.
Übergangsregelung aufgrund von Lieferverzögerungen:
Da die für die digitale Lichtbilderstellung benötigten Geräte noch nicht vollständig an alle Bürgerämter ausgeliefert wurden, können bis zur vollständigen Ausstattung unseres Bürgeramtes übergangsweise weiterhin Passbilder in Papierform mitgebracht werden.
Sobald die neuen Geräte in Bad Zwesten einsatzbereit sind, entfällt diese Übergangsregelung. Wir werden Sie hierzu rechtzeitig und gesondert informieren.
