Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten

Flurbereinigungsverfahren Borken - A 49, Verfahrensnummer: F 857 

Ladung
zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
und zur Anhörung der Beteiligten
 

Im Flurbereinigungsverfahren 

Borken - A 49 - F 857 -,
Schwalm-Eder-Kreis

wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 - BGBl. I, S. 546 - in der derzeit gültigen Fassung ein Termin anberaumt auf

Dienstag, den 14.11.2023 um 18:00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus Trockenerfurth

Heinrich-Kohl-Straße 1, 34582 Borken-Trockenerfurth

Zu diesem Termin werden alle am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Nebenbeteiligten gemäß § 10 FlurbG eingeladen, insbesondere die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken. Nebenbeteiligte sind auch die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).

 

Der Flurbereinigungsplan des Flurbereinigungsverfahrens

Borken – A 49 liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten

von Montag, dem 13.11.2023
von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

und Dienstag, dem 14.11.2023
von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus Trockenerfurth
Heinrich-Kohl-Straße 1, 34582 Borken-Trockenerfurth
aus.

 

Zur Auskunftserteilung sind Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Homberg (Efze) - Flurbereinigungsbehörde - anwesend.

Termine zur Einsichtnahme bitte ich bis zum 08.11.2023 mit Herrn Hoffmann unter der Tel. Nr.: 0611/535-2217 bzw. E-Mail: jens.hoffmann@hvbg.hessen.de oder mit Herrn Schwarz unter der Tel. Nr. 0611/535-2225 bzw. E-Mail: enno.schwarz@hvbg.hessen.de zu vereinbaren.

Jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Nachweis des Alten und Neuen Bestandes mit ggf. ergänzenden Anlagen) zugestellt.

Der Nachweis des Alten Bestandes führt die in das Flurbereinigungsverfahren eingebrachten Grundstücke mit Fläche und Wert auf.

Der Nachweis des Neuen Bestandes führt hingegen die neuen Grundstücke mit Fläche und Wert sowie das Verhältnis der Gesamtabfindung zum Wert des Eingebrachten auf. Diese Auszüge sind zum Anhörungstermin mitzubringen.

Beteiligte, die an der Teilnahme am Termin verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
- Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) erhältlich oder können auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation über den Link https://hvbg.hessen.de/F857 abgerufen werden.

Die Unterschrift unter dieser Vollmacht ist durch eine siegelführende Stelle (z. B. Bürgerbüro, Ortsvorsteher) amtlich zu beglaubigen. Die Unterschriftsbeglaubigung ist gemäß § 108 FlurbG kostenfrei.

Sofern der Flurbereinigungsbehörde bereits eine schriftliche und ordnungsgemäße Vollmacht vorliegt, bedarf es keiner neuen.

 

Wer zum Inhalt des Flurbereinigungsplanes weder Fragen noch Einwendungen hat, braucht zu dem Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

 

Bekanntmachung
Diese Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Borken (Hessen) sowie in den folgenden angrenzenden Städten Fritzlar und Homberg (Efze) und den angrenzenden Gemeinden Wabern, Frielendorf, Bad Zwesten und Neuental öffentlich bekannt gemacht.

Diese Ladung ist auch auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation eingestellt und kann über den nachfolgenden Link abgerufen werden: https://hvbg.hessen.de/F857

Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.


Beteiligte, die Einwendungen vorbringen wollen, werden auf folgende

Widerspruchsmöglichkeiten

hingewiesen:

 Gegen diesen Flurbereinigungsplan kann sowohl im Anhörungstermin am 14.11.2023 als auch innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin bei der Flurbereinigungsbehörde beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) Widerspruch erhoben werden.

 Die Zwei-Wochen-Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, erhoben wird.

 Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
-Flurbereinigungsbehörde- 

Homberg (Efze), den 05.10.2023
Im Auftrag
                                      (LS)
gez. Schäfer, Verfahrensleiterin

 

Das Vorstehende wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Bad Zwesten, den 12.10.2023

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Bad Zwesten

gez. Achim Siebert
Bürgermeister