Der Bewerber des Wahlvorschlages für die Wahl des Ortsbeirates Betzigerode der Gemeinde Bad Zwesten
am 14.03.2021
laufende Nr. 6, Herr Helmut Schmidt,
Zum Hopfengarten 23, 34596 Bad Zwesten - Betzigerode
verliert durch Wegzug aus dem Ortsteil Betzigerode mit sofortiger Wirkung seinen Sitz im Ortsbeirat.
Ich stelle deshalb hiermit das Ausscheiden des Genannten aus dem Ortsbeirat Betzigerode gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197) und ergangenen Änderungen, fest.
Gleichzeitig wird festgestellt, dass für Herrn Schmidt vom Wahlvorschlag für die Ortsbeiratswahl Betzigerode
die Bewerberin
laufende Nr. 5, Frau Nadine Gernhöfer,
Zum Hopfengarten 25, 34596 Bad Zwesten - Betzigerode
in den Ortsbeirat Betzigerode nachrückt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede/jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines/einer Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem besonderen Wahlleiter der Gemeinde Bad Zwesten -Ringstraße 1, 34596 Bad Zwesten- einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Bad Zwesten, 01.04.2022
gez. Sascha Engelbrecht
Gemeindewahlleiter