Sechster Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten


Aufgrund der §§ 5, 6 und 7 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Zwesten am 22. April 2021 folgenden Sechsten Nachtrag zur Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

Der „§ 3 Ausschüsse“ der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 2. Mai 2011, zuletzt geändert durch den Fünften Nachtrag vom 24. Mai 2016, wird gestrichen und durch folgende Neufassung ersetzt:

§ 3 Ausschüsse

(1)  Zur Vorbereitung von Beschlüssen der Gemeindevertretung sind ein Haupt- und Finanzausschuss sowie ein Ausschuss für Infrastruktur, Naturschutz und Tourismus zu bilden.

Der Haupt- und Finanzausschuss besteht aus zehn Mitgliedern.

Der Ausschuss für Infrastruktur, Naturschutz und Tourismus besteht aus zehn Mitgliedern.

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieser Sechste Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten tritt mit der Vollendung seiner Bekanntmachung in Kraft.

Bad Zwesten, den 23. April 2021

Der Gemeindevorstand

gez.

Michael Köhler

Bürgermeister

Vorstehender Sechster Nachtrag zur Hauptsatzung wird gemäß § 10 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten im Mitteilungsblatt vom 30. April 2021 öffentlich bekannt gemacht.

 

Bad Zwesten, den 30. April 2021

 

gez.

 

Michael Köhler

Bürgermeister