Öffentliche Bekanntmachung zur Einebnung von Grabstätten


Das Nutzungsrecht an der nachstehend aufgeführten Wahlgrabstätte ist abgelaufen. Hinterbliebene werden hiermit letztmalig aufgefordert, sich ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung innerhalb eines Monats bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Bad Zwesten, Ringstraße 1, 34596 Bad Zwesten, (Tel. 05626-99930) zu melden. Gemäß § 34 der derzeit gültigen Friedhofsordnung (Satzung) wird die Grabstätte eingeebnet, falls dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird. Vorhandene Grabmale, Einfassungen usw. werden entfernt und gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde Bad Zwesten über.

 

Folgende Grabstätte ist von der Veröffentlichung betroffen:

 

Friedhof: Bad Zwesten - Oberurff

Verstorbener: Kuring, Albert

Grabart: Urnengrab

Reihe: 20a Grab-Nr.: 1

 

Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten

- Friedhofsverwaltung -