Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West für das Haushaltsjahr 2021


Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West für das Haushaltsjahr 2021 liegt

          

von    Montag, 22.02.2021

bis     Dienstag, 03.02.2021 

 

während der Dienstzeit von

 

           Montag bis Freitag von                                    08.00 bis 12.00 Uhr,

           Montag und Mittwoch von                               13.30 bis 15.30 Uhr,

           Donnerstag (Bürgersprechtag) von               13.30 bis 18.00 Uhr,

 

bei der mit der Geschäftsführung beauftragten Stadtverwaltung Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen), Erdgeschoss Zimmer 100, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rathaus der Stadt Borken (Hessen) am Dienstag normalerweise keine Sprechzeit stattfindet, jedoch auf Verlangen Zutritt gewährt wird, um den Entwurf einzusehen.

Aufgrund und unter Beachtung der zurzeit gültigen Hygienevorschriften wird bei Bedarf der Einlass nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808102 gewährt.

 

Neben dieser gesetzlich vorgeschriebenen Form der Einsichtnahme ist je ein Entwurf der Haushaltssatzung für die interessierte Bevölkerung während der jeweiligen Öffnungszeiten auch in den Rathäusern von Bad Zwesten (Zimmer-Nr. 15), Jesberg (Zimmer-Nr. 4), Neuental (Zimmer-Nr. 6) und Wabern (Bürgerbüro) ausgelegt.

 

Borken (Hessen), den 12.02.2021

Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West

gez. Marcèl Pritsch
Bürgermeister und Verbandsvorsitzender


Vorstehendes wird hiermit veröffentlicht.

Borken (Hessen), den 12.02.2021

DER MAGISTRAT DER STADT BORKEN (HESSEN)

gez. Marcèl Pritsch
Bürgermeister