Bericht von der 30. Sitzung der Gemeindevertratung am 11.02.2021


Aufgrund der längeren Beratung im Ältestenrat eröffnete der Vorsitzende Manfred Paul um 19:50 Uhr die Sitzung und begrüßte die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes mit Bürgermeister Köhler sowie die anwesenden Zuhörer.

Zu Beginn verwies er auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der öffentlichen Gemeindevertretersitzung im Sitzungssaal, auch am eigenen Sitzplatz, aufgrund der Corona-Pandemie.

TOP 1

Förderverein Altenburgschule - Situation während der Corona-Krise

Entsprechende Information zur derzeitigen Situation hatten die Mandatsträger mit den Erläuterungen zur Einladung erhalten.

Der Verein betreut mit Honorarkräften die Grundschulkinder am Nachmittag. Das bedeutet, dass die Betreuung bis 14.30 Uhr an drei Tagen in der Woche gewährleistet sein soll.

Durch geschickte Planung des Vereins und mit Mitteln vom Land, vom Kreis sowie Einnahmen von Eltern ist über die genannte Betreuungszeit hinaus eine Betreuung an vier Werktagen von Montag bis Donnerstag bis 15.30 Uhr gewährleistet. 15:30 Uhr wurde in der Praxis als unbedingt notwendig angesehen, da Bedarf gegeben ist und im Anschluss erst der Schulbusverkehr stattfindet.

Wie aus den Informationen hervorgeht, sind die Personalkosten aufgrund der Corona-Vorgaben (keine Vermischung der Klassen) deutlich nach oben gegangen. Gleichzeitig haben sich die Einnahmen reduziert. Die Einnahmen-Reduktion ist dadurch zu erklären, dass sich der Elternbeitrag merklich reduziert hat. Nach den Vorgaben des Landes können Eltern ihre Kinder bis 14.30 Uhr kostenfrei zur Betreuung anmelden. Ab 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr kann dann der Verein eine Umlage von den Eltern erheben.

Da sich alle 14 Tage Veränderungen, bezogen auf die Schule und den Förderverein seitens Land und Bund aufgrund Corona, ergeben, kann keine exakte Kostenabschätzung für die Zukunft gegeben werden, wird von zwei Szenarien ausgegangen:

a) Der Verein geht auf die Vorgaben des Fördergebers (Land Hessen) ein und reduziert nach den Osterferien den Betreuungsumfang auf das festgesetzte Mindestmaß (3 Tage-Woche bis 14.30 Uhr). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Buszeiten nicht mit dem Schulschluss übereinstimmen, sodass eine Stunde Aufsicht täglich zusätzlich zu erbringen ist.

In diesem Fall errechnet sich bis zu den Sommerferien (April-Juli) ein Defizit von ca. 1.904 Euro. Bei einer Fortführung bis zum 31.12.2021 liegt das Defizit bei ca. 4.284 Euro.

b) Der Verein führt die Betreuung im bisherigen Umfang fort. Das wöchentliche Defizit beträgt ca. 433,08 Euro. Bis zu den Sommerferien (27 Schulwochen) entsteht ein Defizit von 11.693,16 Euro. Bei einer Fortführung bis zum 31.12.2021 errechnet sich ein Defizit in Höhe von ca. 19.055 Euro.

Bisher sind über 4.000 Euro an Spenden eingegangen. Die Spenden sind in die o.a. Rechnungslegung noch nicht eingeflossen. Sollten 10.000 Euro vom Land Hessen gewährt werden, verbessert sich die Finanzsituation deutlich.

Aus Sicht der Verwaltung ist es wichtig dem Verein eine Perspektive zu geben, erläutert Bürgermeister Köhler. Es gilt einen Betreuungsnotstand für die Eltern zu vermeiden. Eltern brauchen eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder, um arbeiten zu gehen. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich bis Sommer eine Entspannung abzeichnet.

Um kurz- bzw. mittelfristig stabiler zu werden, erwägt der Verein die Betreuungskosten anzuheben und über die Eltern Mehreinnahmen zu generieren. Der Vereinsvorstand erarbeitet aktuell eine Vorlage, über die in der Mitgliederversammlung des Vereins abgestimmt werden muss.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung 3.500 Euro zur Verfügung zu stellen. Der Förderverein wird angehalten einen Verwendungsnachweis (Abschluss des Jahres) zu erstellen. Sollten die Mittel nicht in vollem Umfang benötigt worden sein, erfolgt eine Rückerstattung an die Gemeinde über den Betrag, der nicht benötigt wurde.

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte den Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis:                                                     19 dafür – 0 dagegen – 1 Enthaltung


TOP 2

Siebter Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Bad Zwesten - Möglicher Erlass der Kindergartengebühren ab dem Januar 2021 bei Abwesenheit der Kinder

Der Entwurf des siebten Nachtrages zur Gebührensatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Bad Zwesten den Erläuterungen zur Einladung beigefügt.

Aufgrund der Corona-Pandemie sollen die Kindergärten nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.

Es gibt kein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen (KiTa) seitens des Landes. Es gibt auch keine Notbetreuung, sodass auch dafür keine rechtsverbindlichen Kriterien seitens des Landes vorliegen. Der allgemeine Anspruch auf Kinderbetreuung nach dem SGB VIII bleibt daher rechtlich grundsätzlich uneingeschränkt bestehen.

Es wird lediglich an die Eltern und Kindertageseinrichtungen appelliert, die Kinderbetreuung auf ein Minimum zu reduzieren. Wer jedoch die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen möchte, kann dies tun.

In der Lesefassung vom 16. Dezember 2020 für die Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus ist unter § 2 lediglich folgender Einschub erfolgt: „(1a) Die Einrichtungen nach Abs. 1 sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeit in Anspruch genommen werden.“

Die dringende Betreuungsnotwendigkeit muss seitens der Eltern ausgelegt und beurteilt werden.

Aufgrund dieser Rechtslage bestehen somit keine Kriterien für eine Notbetreuung und auch keine Rechtsgrundlage für vorzulegende Arbeitgeberbescheinigungen bzgl. der Urlaubsansprüche etc..

Sollten die Gebühren für die Familien, die auf eine Betreuung in der KiTa verzichten, von den Kommunen erlassen werden, erhalten die Kommune einen Ausgleich vom Land. Die Mittel stammen aus dem Kommunalpakt und wurden vorsorglich für weitere Auswirkungen der Corona-Krise beiseitegelegt. Die Umsetzung wird noch mit den Kommunalen Spitzenverbänden besprochen.

Der Satzungsentwurf enthält die geschilderte Kostenfreistellung für volle Monate ab Januar 2021.

Aktuell wird ca. die Hälfte der Kinder zuhause betreut.

In der 3. Kalenderwoche (KW) haben 57 von 121 Kinder die Einrichtung nicht besucht.

Eine Gebührenbefreiung soll nur bei Kindern greifen, die zu keinem Tag im Monat betreut wurden. Ansonsten müssen die Gebühren für den kompletten Monat gezahlt werden.

Auch Kinder, die eine tägliche Betreuungszeit von 6 Stunden haben und über 3 Jahre alt sind, sind davon ausgenommen, da diese bereits von den Gebühren befreit sind.

Die Kosten, die durch die Gemeinde im Fall einer Erlassung tragen müsste, sind im Vergleich zum „1. Lock Down“ ab April 2020 deutlich geringer, da dort alle Kinder, unabhängig vom Besuch der KiTa, von den Gebühren befreit wurden. Der Erlass der Elternbeiträge belief sich im letzten Jahr im „1. Lock Down“ auf 21.513 Euro. Im Nachgang wurde hier ebenfalls finanzielle Hilfen durch das Land Hessen angekündigt. Eine Auszahlung hat noch nicht stattgefunden.

Der Gemeindevorstand gab der Gemeindevertretung die Empfehlung den siebten Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bad Zwesten über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Bad Zwesten in vorliegender Fassung zu beschließen.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte keine Empfehlung für die Gemeindevertretung abgegeben, da die Ausschussmitglieder dieses Thema noch in den Fraktionen beraten wollten.

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte den Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes zur Abstimmung:

Die Gemeindevertretung beschließt den siebten Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bad Zwesten über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Bad Zwesten in vorliegender Fassung, in der die Befreiung für den jeweils kompletten Monat vorgesehen ist.

Abstimmungsergebnis:                                                     20 dafür – 0 dagegen – 0 Enthaltungen

 

TOP 3

Dritter Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Bad Zwesten für die Benutzung des Kurhauses

Der Entwurf des dritten Nachtrages zur Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Bad Zwesten für die Benutzung des Kurhauses war den Erläuterungen zur Einladung beigefügt.

Auszug aus dem dritten Nachtrag:

Der § 6 Abs. 1 der Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Bad Zwesten für die Benutzung des Kurhauses, geändert durch den ersten und zweiten Nachtrag, wird gestrichen und erhält die nachfolgende Fassung:

(1)  Die Grundgebühr beträgt für die Benutzung:

a) des kleinen Saals                                                          45,00 Euro

b) des großen Saals                                                          90,00 Euro

c) der Küche und/oder des Geschirrs und der

Bestecke sowie das Gas für die Küche in Verbindung

mit dem kleinen Saal oder großen Saal:

kleiner Saal                                                                          40,00 Euro (bisher 15,00 Euro)

großer Saal                                                                         60,00 Euro (bisher 20,00 Euro)

e) der Bühne                                                                        10,00 Euro

f) der Theke, je Saalhälfte (kleiner/großer Saal)           10,00 Euro

g) Benutzung der Schankanlage                                     20,00 Euro

h) Foyer im Falle einer Bestuhlung                                 25,00 Euro

j) Clubraum                                                                          35,00 Euro

i) festinstallierte Leinwand (4 x 3 m) und Beamer        30,00 Euro (neue Gebühr)

   mobile Leinwand (2 x 2 m)                                            10,00 Euro (neue Gebühr)

Satzungsänderung § 6 Abs. 1c

Da bei Anmietung des Kurhauses entweder der Kleine oder Große Saal benötigt werden, führt die Unterteilung in Personenzahlen (für bis 120 Personen sowie über 120 Personen) zu Missverständnissen. Durch die Unterteilung der Räumlichkeiten in kleinen oder großen Saal wird automatisch an Personenzahlen begrenzt.

Die Formulierung der Berechnungsgrundlage sollte dementsprechend auf die genutzten Räumlichkeiten bezogen werden. Im Zuge der Satzungsänderung sollen auch weitere Gebühren angepasst werden.

Gründe für die Preisanpassung:

-       Energie-, und Personalkosten sind gestiegen

-       CO 2 Steuer wird zum 01.01.2021 eingeführt

-       Zeitaufwand vom Zählen des Geschirrs/Bestecks nach Küchenbenutzung ist höher als bisher angenommen

-       Kurhaus im Vergleich zu DGH`S der Nachbarkommunen bei der Gebühr für die Nutzung der Küche zu günstig

o  Große komplett ausgestattete Kochküche inkl. Geschirrspülmaschine und Kühlzellennutzung, größere Fläche qm

Ebenfalls wird der § 6 Abs.1 (f) angepasst. Wenn eine Anmietung inkl. Theke gebucht ist, wird nun die jeweils dazu gehörende Saalhälfte berechnet.

Um den Bereich der Vermietung und Vermarktung des Kurhauses und das Leistungsangebot/Ausstattung zu verbessern, wurde ein Beamer mit Leinwand angeschafft. Aufgrund der steigenden Nachfrage und um weiterhin attraktiv zu bleiben, ist es erforderlich die neue Technik für Vermietungen anzubieten und in die Gebührenordnung aufzunehmen.

Der Haupt- und Finanzausschuss gab der Gemeindevertretung die Empfehlung den dritten Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Bad Zwesten für die Benutzung des Kurhauses wie vorgelegt zu beschließen.

Lediglich die in § 6 (1) i festzulegenden Gebühren für die festinstallierte Leinwand und den Beamer werden abweichend zu dem Entwurf mit 30,00 Euro für den Beamer und für die mobile Leinwand mit 10,00 Euro der Gemeindevertretung empfohlen.

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte den Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses zur Abstimmung:

Die Gemeindevertretung beschließt den dritten Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Bad Zwesten für die Benutzung des Kurhauses wie vorgelegt.

Abstimmungsergebnis:                                                     20 dafür – 0 dagegen – 0 Enthaltungen

 

TOP 4

Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021, des Investitionsprogramms für die Jahre 2020 – 2024 und dem Haushaltssicherungskonzept 2021

Der überarbeitete Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr war den Erläuterungen zur Einladung beigefügt.

Der Entwurf des Haushalts wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 3. Dezember 2020 vorgelegt. Es fand keine Aussprache statt. Die anschließenden Beratungen im Haupt- und Finanzausschusssitzung haben am 14. und am 27. Januar 2021 stattgefunden. Am 18. Januar 2021 fand ein Abstimmungsgespräch mit den Fraktionen statt.

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 27. Januar 2021 wurde darum gebeten, eine Gegenüberstellung der Kosten für den Winterdienst anzufertigen, aus der hervorgeht was der Winterdienst in Eigenregie und was der Winterdienst bei einer Komplettvergabe an einen Dienstleister kostet. Dieser Bitte ist der Bauhofleiter nachgekommen und die Gegenüberstellung wurde zur Sitzung vorgelegt.

Eine Erhöhung des Stellenplanes um 4 Stunden wurde ebenfalls in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 27. Januar 2021 und anschließend durch Fraktionen beraten. Alle Fraktionen waren sich letztendlich darüber einig, diese Erhöhung kostenneutral im Stellenplan vorzunehmen.

Das Haushaltssicherungskonzeptes 2021 wurde aufgrund eines Hinweises bei den dargestellten Werte beim Friedhof und der Zweitwohnsitzsteuer überprüft und den tatsächlichen Werten angepasst.

Der Ertrag in Höhe von 12.000 Euro bei der Zweitwohnungssteuer wurde auf 6.800 Euro angepasst.

Der ordentliche Ertrag beim Friedhof in Höhe von 38.450 Euro wurde auf 73.000 Euro und die ordentlichen Aufwendungen beim Friedhof in Höhe von 118.400 Euro wurde auf 118.000 Euro angepasst. Diese Änderungen haben sich aufgrund der im Dezember 2020 verabschiedeten Friedhofsgebührenordnung ergeben und wurden nun berücksichtigt.

Der Gemeindevorstand empfahl der Gemeindevertretung das Haushaltssicherungskonzeptes 2021 wie vorgelegt zu beschließen.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte keine Empfehlung zum Haushalt 2021 abgegeben, da noch in den Fraktionen beraten werden sollte.

Für die SPD Fraktion nahm die stellvertretende Vorsitzende Christina Philippi zum Haushaltsentwurf 2021 mit folgenden Schwerpunkten Stellung:

Die SPD Fraktion habe es sich in den vergangenen 10 Jahren und darüber hinaus nicht einfach mit den Haushalten gemacht. Ziel war es immer einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen und das kumulierte Defizit in den letzten Jahren abzubauen. Dies war nun endlich erreicht und nun kam die Corona-Krise und hat einen Strich durch die Rechnung gemacht. So wurde auch der Haushaltsentwurf 2021 kritisch hinterfragt und auf die nur notwenigen Maßnahmen reduziert.

21 Anträge wurden in der letzten Legislaturperiode seitens der SPD Fraktion eingebracht, die der Entwicklung der Gemeinde dienten.

Im Namen der SPD Fraktion spricht Sie den Dank an alle Vereine und Ehrenamtliche aus, die sich zum Wohle der Gemeinde eingesetzt haben, um das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde positiv zu gestallten.

Fazit: Die SPD Fraktion wird dem Haushaltsplan zustimmen.

Für die CDU Fraktion nahm der Vorsitzende Philipp Rudolph zum Haushaltsentwurf 2021 mit folgenden Schwerpunkten Stellung:

Die Corona-Krise habe das Jahr 2020 extrem geprägt. Die positiven und negativen Auswirkungen werden sich alle noch zeigen.

Große Investitionen wie die Baumaßnahmen Straßenbau Kasseler Straße und Ortsdurchfahrt Betzigerode wurden fertig gestellt. Auch der Bauhof habe sichtbar in das Erscheinungsbild der Gemeinde eingegriffen.

Die Sanierung des Bewegungsbades habe begonnen und die ersten Maßnahmen sind zu erkennen. Die Sanierung der Kläranlage sowie der Radwegebau stehen noch an.

Auch die ersten Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie sollen umgesetzt werden.

Die Digitalisierung der Gemeinde schreitet zusammen mit den Nachbargemeinden voran.

Fazit: Die CDU Fraktion wird dem Haushaltsplan zustimmen.

Für die Fraktion der Bürgerliste nahm der Vorsitzende Timo Keller zum Haushaltsentwurf 2021 mit folgenden Schwerpunkten Stellung:

Vor 5 Jahren hat die Arbeit der Bürgerliste in der derzeitigen Zusammensetzung begonnen.

In dieser Zeit wurde die Straßensanierung Kasseler Straße und der Kindergartenan- und -umbau der Welt-Entdecker abgeschlossen. Auch die 1.200 Jahrfeier der Gemeinde hat in 2017 stattgefunden.

Fazit: Die Fraktion der Bürgerliste wird dem Haushaltsplan zustimmen.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nahm der Vorsitzende Stefan Arndt Stellung zum Haushaltsentwurf 2021 mit folgenden Schwerpunkten Stellung:

Der langersehnte Radewegebau zwischen Bad Zwesten und Jesberg steht in diesem Jahr an. In 2017 wurde ein Zusatzantrag zur Förderung des Rebhuhnprojektes gestellt, dass mittlerweile sehr erfolgreich ist und landesweite Beachtung findet. Die Population der Rebhühner hat sich verzehnfacht.

Unerfreulich sei, dass die Amphibienpopulation zurückgegangen ist, da unter anderem der Teich in Betzigerode abgelassen wurde. Eine Lösung für den Teich muss dringend gefunden werden.

Die größte Herausforderung in den nächsten Jahren wird der Kampf gegen den Klimawandel werden.

Das durch die Corona-Krise entstandene Defizit im Haushaltsjahr 2021 über 1,1 Mio. Euro ist erschreckend hoch und lag bei Einbringung noch bei rd. 1,5 Mio. Euro.

Die Umstellung der Straßenbeleuchtung ist noch nicht abgeschlossen und wird noch weitere Kosten mit sich bringen.

Fazit: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird dem Haushaltsplan in der vorliegenden Form nicht zustimmen, da das Haushaltsdefizit mit 1,1 Mio. Euro als zu hoch angesehen wird.

Anschließend hatte eine einzelne Beschlussfassung über die Investitionszuschüsse für die Flutlichtanlagen der Sportplätze Bad Zwesten und Niederurff zu erfolgen, da hier keine einheitlichen Meinungen der Fraktionen vorlagen.

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte den Investitionszuschuss für Flutlichtanlage des Sportplatzes Bad Zwesten mit folgendem Ergebnis zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis:                                                     19 dafür – 0 dagegen – 1 Enthaltungen

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte den Investitionszuschuss für Flutlichtanlage des Sportplatzes Niederurff mit folgendem Ergebnis zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis:                                                     12 dafür – 2 dagegen – 6 Enthaltungen

 

Von Seiten der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wurden folgende drei zusätzliche Haushaltsansätze beantragt, die der Verwaltung und den Fraktionen bereits vor der Sitzung mitgeteilt wurden:

1.    1.000 Euro für die Ausweitung des Rebhuhn-Projektes in ein Biodiversitäts-Projekt

Die 1.000 Euro sollen für Planungskosten zur Beantragung bei den entsprechenden Behörden zur Verfügung stehen.

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte den Antrag zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis:                                                     12 dafür – 0 dagegen – 8 Enthaltungen

 

2.    500 Euro für den Amphibienschutz in Betzigerode

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte den Antrag zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis:                                                     18 dafür – 0 dagegen – 2 Enthaltungen

 

3.    1.000 Euro Planungskosten für die Festschreibung von Photovoltaik- und Regenwassernutzung in Baugebieten

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte den Antrag zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis:                                                     7 dafür – 8 dagegen – 5 Enthaltungen

 

Von der CDU Fraktion wurde folgender zusätzlicher Haushaltsansatz beantragt, den Philipp Rudolph vorstellte:

2.000 Euro sollen für eine Gutscheinaktion aufgrund der Corona-Pandemie im Haushalt 2021 über den Ansatz der Wirtschaftsförderung aufgenommen werden, um Unterstützung des örtlichen regionalen Handels zu schaffen. Dies könnte ähnlich der Aktion in der Stadt Borken umgesetzt werden. In Borken werden Gutscheine des Unternehmerrings Schwalm-Eder-West, ab einem Wert von 20 Euro, durch den Unternehmerring Schwalm-Eder-West mit 5 Euro aufgestockt. Jeder Käufer, der einen Gutschein des Unternehmerrings erwirbt, bekommt als Bonus von der Stadt Borken einen Tageseintrittsgutschein für den Naturbadesee Stockelache.

Eine exakte Ausgestaltung der eigenen Aktion würde dem Gemeindevorstand übertragen und sollte auch über den Unternehmerring Schwalm-Eder-West umgesetzt werden.

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte den Antrag mit folgendem Ergebnis zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis:                                                     14 dafür – 0 dagegen – 6 Enthaltungen

 

Robert Koch stellt für die SPD Fraktion den Antrag folgende Änderungsliste zu beschließen:

Nr.

Investition oder Aufwand

bisheriger  Ansatz in 2021

neuer Ansatz für  2021

Veränderung im Haushalt 2021

Ansatz für den Haushalt 2022

1

I-1101-25 Anschluss außenliegender Grundstücke

  50.000,00 Euro

             -   Euro

- 50.000,00 Euro

50.000,00 Euro

2

I-1502-61 Bodenumkehrfräse für die Pflege von Gehwegen und Anlagen

    6.000,00 Euro

  6.000,00 Euro

Ansatz verbleibt mit dem Sperrvermerk bis BEP Bauhof vorliegt.

3

I-1502-62 Motorhacke für die Anlagenpflege

    3.000,00 Euro

  3.000,00 Euro

Ansatz verbleibt mit dem Sperrvermerk bis BEP Bauhof vorliegt.

4

I-1103-43 Schieberdrehgerät zur Leck Ortung

    7.000,00 Euro

  7.000,00 Euro

Ansatz verbleibt mit dem Sperrvermerk bis BEP Bauhof vorliegt.

5

I-1201-25 Straßenendausbau Betzigeröder Weg

250.000,00 Euro

80.000,00 Euro

- 170.000,00 Euro

170.000,00 Euro als Verpflichtungs-ermächtigung für 2022

6

Drehkreisel – Ersatzspielgerät Spielplatz Bachstraße 

               -   Euro

  7.500,00 Euro

 7.500,00 Euro

               -   Euro

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte den Antrag zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis:                                                     19 dafür – 0 dagegen – 1 Enthaltung

 

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021, den Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2020 bis 2024 einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis:                                                     16 dafür – 3 dagegen – 1 Enthaltung

 

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2021 einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis:                                                     16 dafür – 0 dagegen – 3 Enthaltungen

Ein/e Gemeindevertreter*in war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

 

TOP 5

Liquiditätsnachweis zum 31.12.2020 gemäß Erlass zu §§ 105 und 106 HGO

Der Liquiditätsnachweis zum 31.12.2020 war den Erläuterungen zur Einladung beigefügt.

Alle hessischen Kommunen haben ab dem Haushaltsjahr 2020 den Bericht über die Liquiditätskredite und den Stand der Liquidität als Liquiditätsnachweis spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres der Kommunalaufsicht gemäß Erlass des Hess. Ministeriums des Inneren und für Sport über die „Kommunale Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung bis 2023“ vorzulegen.

Die Gemeindevertretung hat den Liquiditätsnachweis zum 31.12.2020 gemäß Erlass zu §§ 105 und 106 HGO zur Kenntnis genommen.

 

TOP 6

Bericht aus dem Gemeindevorstand

Bürgermeister Köhler berichtete zu folgenden Themen:

 

- Antrag der Bürgerliste betr. Wiederaufforstung Gemeindewald und Förderung Waldanpflanzungen, behandelt im Planungsausschuss und beantwortet vom zuständigen Forstamtmann Wenderoth

Der Antrag zielte darauf ab, die Anpflanzung von Bäumen voran zu bringen und dafür Mittel vom Bund zu beantragen. Ca. 10 ha von 330 ha Gemeindewald sind sehr stark betroffen, es besteht dort dringender Handlungsbedarf.

Vor allem ist der Gemeindewald am Treisberg, Lecktopf und in Wenzigerode betroffen.

Ein Förderprogramm durch die Corona-Hilfen besteht. 70 % der Nettokosten werden gefördert. Antragsfrist ist bis zum 01.04.2021.

Ein Volumen von 20.000 Euro wäre nach derzeitigen Stand für die Wiederaufforstung des Gemeindewaldes notwendig. Dies wird jedoch nicht alles im Jahr 2021 zu leisten sein.

Eine Naturverjüngung ist seitens des Försters für ¾ der Fläche angedacht.

Die Sämlinge wachsen dabei besser an und sind später sturmstabiler. Der Wildverbiss ist ebenfalls geringer und die Pflege der Kultur entfällt.

Eine Wiederaufforstung ist seitens des Försters für ¼ der Fläche vorgesehen.

Ein Mischwald mit z. B. Bergahorn, Kirsche, Douglasie, Lärche und evtl. Eiche ist angestrebt.

Eine Bürgerpflanzaktion sollte laut Klaus-Dieter Reuter (Bürgerliste) vorgesehen werden.

 

- Genehmigung Nachtragshaushalt 2020

Der Nachtragshaushalt 2020 wurde im Grundsatz genehmigt. Lediglich die Kassenkredite und die Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht genehmigt.

 

- Bericht über Gespräch mit Hessen Mobil über eine mögliche Verkehrsberuhigung in Betzigerode

Bei Messungen wurden über bei Langzeitmessung 22,18 % Geschwindigkeits-überschreitungen ermittelt.

Eine Verkehrsberuhigung wurde bisher von Hessen Mobil abgelehnt. Ein erneutes Gespräch mit Hessen Mobil hat stattgefunden. Hessen Mobil lehnt weiterhin Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ab. Begründet wird dies damit, dass zu wenige Autos am Tag die Straße befahren, so dass kein Begegnungsverkehr entsteht und eine Verkehrsberuhigung ihre Wirkung nicht entfalte.

Geprüft wird derzeit, ob ein Piktogramm mit Tempo 30 auf die Straße aufgebracht werden kann. Eine digitale Anzeigentafel mit Tempoanzeige soll dort regelmäßig vom Kur- und Verkehrsverein installiert werden. Auch der Ordnungsbehördenbezirk soll dort häufiger eine Geschwindigkeitsmessung durchführen.

 

- Kostenentwicklung Bewegungsbad

  Bürgermeister Köhler berichtet über die Kostenentwicklung des Bewegungsbades.

 

Bisherige Kostenunterdeckung in Höhe von         - 20.864,39 €

zusätzlich veranschlage Kosten                                  19.201,68 €

Gesamt                                                                                - 1.662,71 €                      

 

- EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): Wasserkraft Ökostrom produzierende Mühlen

Der Antrag der SPD zielte darauf ab, die einheimischen ökostromproduzierenden Mühlen zu schützen und die geltende Verordnung, über eine Kontaktaufnahme mit dem Land Hessen/Regierungspräsidium, zu ändern.

Die Resolution wurde an das Regierungspräsidium versandt. Eine Antwort liegt vor und war den Erläuterungen zur Einladung beigefügt.

Das Land misst danach den kleinen Mühlen wenig Bedeutung zu. Der ökologische Schaden sei aber dem Ertrag an regenerativen Strom gegenüber verhältnismäßig hoch, zitiert Bürgermeister Köhler aus dem Schreiben des Regierungspräsidiums.

 

TOP 7

Anträge der Fraktionen:

SPD-Fraktion

a)    Hinweistafeln und Schilder für die Keltenanlage auf der Altenburg

b)   Renaturierung der ehemaligen Waldwiese im Rotgrund der Altenburg

c)    Schutz des Bibers an der Schwalm

Die Anträge waren den Erläuterungen zur Einladung beigefügt.

 

a)  Hinweistafeln und Schilder für die Keltenanlage auf der Altenburg

Bettina Riemenschneider-Wickert stellte den Antrag vor und erläutert ihn.

Die Gemeinde Bad Zwesten besitzt mit der recht großen Keltenanlage ein geschichtliches Juwel, bei dem man schon von einer Besiedelung vor der Keltenzeit, bis hin zur bandkeramischen Zeit, ausgehen kann, in der Altenburg. Leider gibt es von Bad Zwesten aus keinem Hinweis auf diese historisch wertvolle und gut erhaltene Anlage, in die der Keltenweg einbettet ist.

Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Gemeindevertretung beschließen möge, den Gemeindevorstand zu beauftragen, eine entsprechende Beschilderung mit Hinweistafeln an den beiden Zuwegen der Altenburg, - am Campingplatz und an der Steinbrücke Niederurff -, beides an gut besuchten Rad- und Wanderstrecken, aufzustellen, sowie in der Gemeinde entsprechende Hinweisschilder zur Keltenanlage anzubringen. Ggf. auch ein Schild an der Bushaltestelle der Kliniken zu installieren.

Bürgermeister Köhler wies darauf hin, dass die Keltenanlage bereits beworben wird. Dies erfolgt über die Homepage der Gemeinde, eine Verlinkung zu „Kelten Welten“, der Broschüre „Natur aktiv erleben… Wandern in Bad Zwesten“, einen gemeinsamen Flyer in Zusammenarbeit mit Neuental sowie der neuen Wanderbroschüre.

Vorsitzender Manfred Paul lässt über den Antrag mit folgendem Ergebnis abstimmen:

Abstimmungsergebnis:                                                     20 dafür – 0 dagegen – 0 Enthaltungen

 

b)  Renaturierung der ehemaligen Waldwiese im Rotgrund der Altenburg

Christina Philippi stellte den Antrag vor und erläutert ihn.

Vor einigen Jahren wurde die Waldwiese in der Altenburg terrassiert und in Schotterflächen mit Grünstreifen verwandelt. Damals vielleicht eine gut gemeinte Aktion, um Jugendferiencamps o.ä. dort abzuhalten. Leider hat sich dies in der Praxis nicht bewährt und der Platz ist zu einem mit Disteln überzogen Bereich geworden, der weder für Mensch noch Tier nutzbringend ist. Dem Wild wurde ein guter Äsungs- und Ruheraum genommen, den Insekten die Wiesenkräuter. Durch unsachgemäßen Wegebau ist auch die Quelle des Baches, der durch die Wiese floss und früher sogar ein Wassertretbecken speiste, versiegt.

Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Gemeindevertretung beschließen möge, den Gemeindevorstand zu beauftragen, den Platz zu renaturieren und den ursprünglichen Zustand dieser Waldwiese, durch z.B. die Aufbringung von Erde und einsähen von Wildkräutern, wiederherzustellen. Somit könnte ein Äsungs- und Ruhebereich für Wild und Niederwild, sowie eine Waldwiese für viele Insektenarten geschaffen werden. Auch sollte versucht werden, die Quelle wieder zu aktivieren.

Bürgermeister Köhler erklärte zu dem Antrag, dass das nachträgliche Aufbringen von Erde ein genehmigungspflichtiger Eingriff sei, der den nährstoffarmen Charakter einer Waldwiese völlig zerstören würde. Disteln seien ökologisch sehr wertvoll.

Nach einer regen Diskussion waren sich die Gemeindevertreter einig, dass ein Ökologe als Fachmann hinzuziehen ist und unter Einbeziehung der Interessen der Kindergärten und des Fördervereins des Kindergartens „Welt-Entdecker“ ein Beratungsgespräch stattfinden soll.

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte folgenden Beschlussvorschlag vor und lies darüber abstimmen:

Die Gemeindevertretung verweist den Antrag an den Gemeindevorstand. Dieser möge Vorschläge für eine ökologische Nutzung unter Einbeziehung der Kindergärten unterbreiten.

Abstimmungsergebnis:                                                     18 dafür – 0 dagegen – 1 Enthaltung

Ein/e Gemeindevertreter*in war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

 

c)  Schutz des Bibers an der Schwalm

Bastian Herbig stellt den Antrag vor und erläutert ihn.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, im Rahmen der an der Schwalm anstehenden Renaturierungsmaßnahmen, ein besonderes Augenmerk auf den Lebensraum des dort heimisch gewordenen Bibers zu legen. Insbesondere sind die geplanten Maßnahmen auf ihre Verträglichkeit mit den Tieren zu beachten.

Des Weiteren soll die Umsetzung eines Schutzprojektes in Zusammenarbeit mit dem hessischen Umweltministerium, in Analogie dem des Rebhuhnschutzprojektes durch die Gemeinde Bad Zwesten, angestrebt werden bzw. die Auflegung eines solchen Projektes beim hessischen Umweltministerium anvisiert werden.

Bürgermeister Köhler erklärte zu dem Antrag folgendes:

Biber können im Feldflurprojekt zum Rebhuhnschutzprojekt nach Meinung des Umweltministeriums nicht mit aufgenommen werden, da es sich bei dem Biber um ein Auentier handelt, welches nicht hierzu passe.

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte folgenden Beschlussvorschlag vor und lies darüber abstimmen:

Die Gemeindevertretung beschließt den Schutz des Bibers im Zuge der Renaturierung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:                                                     19 dafür – 0 dagegen – 1 Enthaltung

 

Vorsitzender Manfred Paul wies darauf hin, dass es sich um seine letzte Sitzung als Gemeindevertreter und Vorsitzender der Gemeindevertretung handelt und hält eine kurze Abschiedsrede. Er gewährt einen kurzen Rückblick auf die vergangenen Jahre und bedankt sich bei den Mandatsträgern, dem Bürgermeister und den Mitarbeitern der Gemeinde für die gute Zusammenarbeit.

Bettina Riemenschneider-Wickert schließt sich ebenfalls mit einer kurzen Abschiedsrede an, da sie im kommenden Parlament nicht mehr vertreten sein wird.

Der Vorsitzende Manfred Paul beendete die Sitzung um 22:20 Uhr.

Bad Zwesten, den 12. März 2021

gez. Manfred Paul

Vorsitzender der Gemeindevertretung