Bericht von der 29. Sitzung der Gemeindevertretung am 03. Dezember 2020


Zur 29. Sitzung trafen sich 20 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter im Kurhaus.

Der Vorsitzende Manfred Paul eröffnete um 19:48 Uhr die Sitzung und begrüßte die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes mit Bürgermeister Köhler, Frau Brandau als Vertreterin der Presse (HNA) sowie die anwesenden Zuhörer.

Zu Beginn verwies er auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der öffentlichen Gemeindevertretersitzung im Sitzungssaal, auch am eigenen Sitzplatz, aufgrund der Corona-Pandemie.

Aufgrund der Beratung im Ältestenrat stellte Vorsitzender Manfred Paul folgende Änderungen zur Tagesordnung zur Abstimmung:

 

1. Dringlichkeitsantrag der Fraktion der Bürgerliste zur Erweiterung der Tagesordnung:

„Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand die Ganztagsbetreuung für die Kinder unserer Gemeinde in der Altenburgschule im bisherigen Umfang sicherzustellen. Eine finanzielle Unterstützung seitens der Gemeinde an den Förderverein der Altenburgschule soll erfolgen.“
Abstimmungsergebnis:                                              10 dafür – 10 dagegen – 0 Enthaltungen

Es wurde keine 2/3 Mehrheit erreicht.

Der Dringlichkeitsantrag wurde daher nicht in die Tagesordnung aufgenommen.

2. Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Erweiterung der Tagesordnung: „Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Manfred Paul wird aufgefordert die öffentlichen Aussagen gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bad Zwesten umgehend zurückzunehmen und sich dafür zu entschuldigen“

Abstimmungsergebnis:                                              3 dafür – 17 dagegen – 0 Enthaltungen

Es wurde keine 2/3 Mehrheit erreicht.

Der Dringlichkeitsantrag wurde daher nicht in die Tagesordnung aufgenommen.

Manfred Paul gibt bekannt, dass er und Martin Häusling zum Ende der Sitzung eine persönliche Erklärung außerhalb der Tagesordnung abgeben werden.

3. Die Tagesordnungspunkte 1 und 2 sollen zusammen behandelt werden.

Abstimmungsergebnis:                                              20 dafür – 0 dagegen – 0 Enthaltungen

Da Bürgermeister Köhler eine lange Sitzung erwartete, empfahl er den TOP 12 Grundstücksangelegenheiten vor den TOP 11 Anträge Fraktionen zu setzen.

Der TOP 12 soll ohne Ausschluss der Öffentlichkeit beraten werden, da eine Vorstellung und auch Diskussion ohne Nennung von Namen erfolgen kann.

Abstimmungsergebnis:                                              19 dafür – 0 dagegen – 1 Enthaltungen

Der TOP 12 Grundstücksangelegenheiten wurde damit zu TOP 11 und der TOP 11 Anträge Fraktionen damit zu TOP 12.

 

TOP 1

Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021

und

TOP 2

Vorlage des Entwurfs des Investitionsprogramms für die Jahre 2020 bis 2024

wurden gemeinsam behandelt.

Bürgermeister Köhler legte den am 24. November 2020 vom Gemeindevorstand festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 und den Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2020 – 2024 vor. Er erläuterte die wichtigsten Änderungen.

Der Entwurf soll in den nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 14. und am 27. Januar 2021 erläutert und weiter beraten werden.

Die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung ist für den 11. Februar 2021 geplant.

TOP 3

Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Bad Zwesten

Der Entwurf der Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Bad Zwesten wurde bereits in den vorigen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und der Gemeindevertretung intensiv beraten. Die aus diesen Beratungen hervor gegangenen Änderungswünsche wurden beim vorgelegten Entwurf der Satzung entsprechend berücksichtigt.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte keine Empfehlung abgegeben, da das Thema noch in den Fraktionen beraten werden sollte.

Die Ergebnisse der Beratungen der Fraktionen wurden vorgestellt.

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte den weitest gehenden Antrag mit folgendem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Abstimmung:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung mit Grundlage der Gebührenkalkulation vom 2. Juli 2020 mit einer 20 %-igen Reduzierung der kalkulierten Gebühren bei dem Erwerb der Nutzungsrechte und der Verlängerung der Nutzungsrechte der vier Grabarten Wahlgrab als Einzelgrab, Wahlgrab als Doppelwahlgrab, Urnenwahlgrab und Urnenwahlgrab auf dem Grabfeld Bad Zwesten.

Abstimmungsergebnis:                                              3 dafür – 12 dagegen – 5 Enthaltungen

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte den Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes zur Abstimmung:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung mit Grundlage der Gebührenkalkulation vom 2. Juli 2020 nur für die Gebühren für die neuen Bestattungsformen Rasengräber und Urnen-Baumgräber (gemeinsames und individuelles Beet), das anonyme Grab für Sarg und anonymes Urnengrab sowie die Gebühren der Grabräumung und der Verwaltungsgebühren.

Die restlichen Gebühren sollen vorerst unverändert bestehen bleiben und dem Parlament nach der Kommunalwahl im Jahr 2021 zur erneuten Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Der überarbeitete Entwurf der Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Bad Zwesten wird ansonsten wie vorgelegt beschlossen.

Insbesondere werden die vorgeschlagenen Änderungen bei den Punkten 1 (Möglichkeit einer Stundung (Ratenzahlung)) und 2 (Rückzahlung der Grabräumungsgebühren, wenn Gräber durch Eigenleistung geräumt werden) aufgenommen.

Die Position „Urnenwahlgrab auf Grabfeld Bad Zwesten inkl. Einfassung“ in Höhe von 810 Euro soll daher auch analog für die Friedhöfe in Wenzigerode, Betzigerode und Oberurff im Satzungsentwurf berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis:                                              15 dafür – 3 dagegen – 2 Enthaltungen

TOP 4

Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Gemeinde Bad Zwesten

Die bisherige Anwendung des Steuermaßstabs in den gängigen Zweitwohnsteuersatzungen wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Daher ist die dringende Empfehlung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes einen neuen Bewertungsmaßstab - den Mietwert - zu verwenden.

Zusätzlich mussten in der Satzung einige getroffenen Regelungen überarbeitet werden.

Der Haupt- und Finanzausschusses hat über die Neufassung beraten. In der Beratung hatten sich Fragen ergeben, die bei der Sitzung erläutert wurden.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte keine Empfehlung abgegeben, da das Thema noch in den Fraktionen beraten werden sollte.

Die Ergebnisse der Beratungen der Fraktionen wurden vorgestellt.

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte den Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes zur Abstimmung:

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer mit Rückwirkung zum 1. Januar 2020 in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis:                                              20 dafür – 0 dagegen – 0 Enthaltungen

TOP 5

Vierter Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS)

Änderung der § 26, Abs. 3 und 4 Benutzungsgebühren aufgrund der Umsatzsteueränderung zum 1. Juli 2020 von 7 % auf 5 % in der Wasserversorgung

Durch die Änderung des Umsatzsteuersatzes von 7 % auf 5 % für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 war der § 26, Abs. 3 und 4 Benutzungsgebühren rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 zu ändern, da hier eine Umsatzsteuer mit 7 % ab dem 1. Januar 2020 ausgewiesen ist.

Dies wurde vom Hessischen Städte- und Gemeindebund in den Ausführungen zur Umsatzsteueränderung so empfohlen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte keine Empfehlung abgegeben.

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte den Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes zur Abstimmung:

Die Gemeindevertretung beschließt den Vierten Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) mit Rückwirkung zum 1. Januar 2020 in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis:                                              20 dafür – 0 dagegen – 0 Enthaltungen

TOP 6

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer

- Hebesatzsatzung –

Da der Haushalt 2021 erst am 3. Dezember 2020 eingebracht wurde und die Beschlussfassung im Februar 2021 anvisiert ist, war eine Verabschiedung der Hebesatzsatzung für das Jahr 2021 durch die Gemeindevertretung notwendig. Die Hebesatzsatzung ist die rechtliche Grundlage, um in den neuen Steuerbescheiden im Jahr 2021 eine Steuer erheben zu dürfen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Hebesatzsatzung für das Jahr 2021 wie vorgelegt zu beschließen.

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte den Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses zur Abstimmung:

Die Gemeindevertretung beschließt die Hebesatzsatzung für das Jahr 2021 in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis:                                              20 dafür – 0 dagegen – 0 Enthaltungen

TOP 7

Sechster Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bad

Zwesten über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Bad Zwesten

Gebührenanpassung an die Tariferhöhungen:

Wie in den vergangenen Jahren muss auch zum 1. Januar 2021 die Betreuungsgebühr den Kostensteigerungen der Tariferhöhungen angepasst werden. Für das Jahr 2021 ist von einer Tariferhöhung von 1,4 % auszugehen. Da aber nach TVöD der tarifliche Mindestbetrag von 50 Euro zu gewähren ist, wird die Steigerung bei rd. 1,6 % liegen.

Bei der Gebühr für eine Stunde in Höhe von 26,00 Euro würde dies eine Erhöhung um 0,42 Euro auf 26,42 Euro ausmachen. Somit wurde vorgeschlagen, auf 26,50 Euro aufzurunden.

In den vergangenen Jahren wurde zu Gunsten der Eltern die Gebührenerhöhungen auf runde 0,50 Euro abgerundet. Durch die Hygienemaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie sind die Aufwendungen deutlich gestiegen und können einen kleinen Teil durch das Aufrunden abgefedert werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den sechsten Nachtrag in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte den Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses zur Abstimmung:

Die Gemeindevertretung beschließt den sechsten Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bad Zwesten über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Bad Zwesten in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis:                                              19 dafür – 0 dagegen – 0 Enthaltungen

Eine Gemeindevertreterin war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

TOP 8 (bisher TOP 9)

Sachstandsmitteilung Sanierung Bewegungsbad

Bürgermeister Köhler berichtete zum aktuellen Stand der Sanierungsarbeiten.

Das beauftrage Architekturbüro hatte um die Freigabe von Mitteln für die Unterstützung durch einen Bauphysiker gebeten.

Das Architekturbüro hat einen neuen Plan zum Umbau des Erdgeschosses vorgelegt. Hier ist die Anregung des Architekten den Eingangsbereich, auf Grund des geplanten Windfanges, ein Stück in den Außenbereich zu verlagern. Bei der bisherigen Lösung ist der Platz für die beiden Automatiktüren nicht ausreichend, um vernünftig und behindertengerecht in das Bewegungsbad zu gelangen. Der Gemeindevorstand stimmte zu, den geplanten Windfang ein Stück in den Außenbereich zu verlagern und hatte die entsprechenden Mittel freigegeben.

Im Bereich der Fassade der Schwimmhalle muss ein vorhandene Pfosten-Riegel-Konstruktion aus Holz ersetzt werden. Diese Konstruktion soll durch Aluminiumelemente ersetzt werden. Die Fenster mit Rahmen werden bereits in Aluminium ausgeführt. Durch diesen Wechsel von Holz zu Aluminium wird eine einheitliche Optik erzielt. Der Gemeindevorstand hält die Änderung für sinnvoll und hatte die entsprechenden Mittel freigegeben.

Kostenentwicklung Bewegungsbad

Bei den ausgeschriebenen Gewerken gibt es derzeit eine Kostenunterschreitung von rund 16.900 Euro.

Empore

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 13. Februar 2020 wurde sich dafür ausgesprochen die Empore auf Grund des Ambientes bei zu behalten.

Die Ertüchtigung der Empore (Absturzsicherung; defekte Holzbauteile austauschen etc.) verursacht Kosten in Höhe von ca. 10.000 Euro. Ein Abriss und die Entsorgung hingegen kostet ca. 6.000 - 7.000 Euro.

Der Gemeindevorstand hatte sich deshalb für die kostengünstigere Lösung des Abrisses der Empore entschieden.

Die durch Abbruch und die Entsorgung eingesparten Kosten können in einen neuen Empfangstresen investiert werden. Der vorhandene Tresen bereitet diverse Probleme beim Anschluss an die Glastrennwand und für die Lüftungstechnik. Es ist mit einer verstärkten Feuchteentwicklung im Foyer zu rechnen. Außerdem gibt es Auswirkungen auf den Brandschutz, da keine klare Trennung von Teilbereichen erfolgen kann.

In einer regen Diskussion wurde die Thematik besprochen.

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte den Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes zum Abriss der Empore zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis:                                              16 dafür – 1 dagegen – 3 Enthaltungen

Bettina Riemenschneider-Wickert (SPD) und Martin Häusling (Bündnis 90/ Die Grünen) sprachen sich für die Bildung einer Baukommission aus. Dies fand auch Anklang bei den anderen Gemeindevertretern.

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte daher folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Die Gemeindevertretung beschließt eine Bildung einer Baukommission. Die Fraktionen melden je eine Person, die der Baukommission angehören soll.

Abstimmungsergebnis:                                              16 dafür – 1 dagegen – 3 Enthaltungen

TOP 9

Bericht aus dem Gemeindevorstand

Bürgermeister Köhler berichtete zu folgenden Punkten:

1.  L 3074 Niederurff – Bischhausen; Information zur Sanierung ab 2024

2.  Verkehrsmessung im Ortsteil Betzigerode

Drei Geschwindigkeitsauswertungen wurden vorgestellt.

3.  Windkraftanlagen

Es wurde ein intensives Gespräch mit dem Projektentwicklungsunternehmen für Anlagen der Energieversorgung Juwi AG geführt. Die Windgutachten sind positiv ausgefallen. Der Bau wird ab 2022 angestrebt.

4.  Corona

Bürgermeister Köhler stellte die aktuellen Zahlen vor.

5.  Bauplätze Oberurff-Schiffelborn

Der ehemalige Dorfplatz Schloßbergstraße 30 soll als Bauplatz vermarktet werden.

6.  Förderverein Grundschule

Der Förderverein der Grundschule steht aufgrund der Corona-Krise vor finanziellen Schwierigkeiten und benötigt finanzielle Hilfe.

Mehrstunden sind durch das Personal zu leisten. Satt 30 Stunden sind es 60 Stunden in der Woche. Aufgrund von Corona wurden kleinere Gruppen eingerichtet, um keine Klassenvermischungen zu erhalten. Zudem sind aufgrund von vorübergehenden Abmeldungen von Kindern die Einnahmen der Elternbeiträge gesunken.

TOP 10

Interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinden Bad Zwesten, Neuental, Jesberg, Wabern und der Stadt Borken (Hessen) bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), der Verwaltungsdigitalisierung und Gründung einer gemeinsamen IT Verwaltung - IKZ-Projekt „OZG Schwalm-Eder-West“

Die fachlichen Anforderungen an die hessischen Kommunalverwaltungen und deren Mitarbeiter sind in den letzten Jahren durch eine Vielzahl von neuen Gesetzen und Verordnungen nachhaltig gewachsen. Zu nennen sind hier die neue Gemeindehaushaltsverordnung, die Einführung der gesplitteten Abwassergebühren, die Neuregelung des Kommunalen Abgabengesetzes, die Einführung der U3-Betreuung, die Einführung des KiFöG, die neuen gesetzlichen Regelungen zum Meldegesetz und nicht zuletzt die Vorschriften zum Datenschutz und der IT Sicherheit.

Nun sollen bis Ende des Jahres 2022 alle kommunalen Gebietskörperschaften in Hessen die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und der nachfolgenden Verwaltungs-digitalisierung auf der Basis des E-Government-Gesetzes umsetzen. Dies bedeutet, dass alle deutschen Behörden ihre Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten haben. Konkret bedeutet dies, dass Verwaltungsleistungen aus 575 Bündeln zu digitalisieren sind. Dieser Aufgabe möchte sich der Zweckverband Schwalm-Eder-West gemeinsam stellen. Es soll ein „Digitalisierungsbeauftragter“ für Schwalm-Eder-West eingestellt werden, der die Umsetzung der Digitalisierung in den fünf Kommunen steuert und vorantreibt. In den einzelnen Kommunen sollen schon benannte Mitarbeiter der Verwaltungen als sogenannte „Digitalisierungslotsen“ dienen. Der Digitalisierungsbeauftragte soll diesen Mitarbeitern als ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Das Land Hessen bietet den Kommunen unterschiedliche Fördermöglichkeiten zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, knüpft aber auch Bedingungen daran. Beratungsleistungen in unterschiedlichen Modulen werden gefördert, zum einen aus Mitteln des Ministeriums des Innern und für Sport und aus dem Förderprogramm „Starke Heimat Hessen“. Ebenso gibt es die Empfehlung Interkommunaler Zusammenarbeit über das Kompetenzzentrum Interkommunale Zusammenarbeit Hessen im Innenministerium anzustreben.

Zur Planung und Umsetzung des gesamten Projekts sind Fachexperten aus den Kommunen zu benennen, die als Digitalisierungsverantwortliche für die Planung und Umsetzung innerhalb und außerhalb einer Verwaltung bereit zu stellen sind.

 

Die genannten Aufgabenfelder sind hierbei:

-            Entwicklung und Umsetzung von Online-Antragsverfahren vor Ort bzw. Nachnutzung der entwickelten Verfahren.

-            Unterstützung bei der mit dem OZG in engem Zusammenhang stehenden Digitalisierung der Fachverfahren in den Kommunen insgesamt.

-            Bewältigung von damit verbundenen Fragen der Cyber- und IT-Sicherheit.

Der Aufwand für diese Aufgaben wird je nach Größe einer Kommune mit bis zu einer Vollzeitstelle veranschlagt und bedingt Fachwissen in Verwaltungsabläufen, als auch fortgeschrittene Kenntnisse im IT Bereich. Zielsetzung ist es neben dem Einführungsprojekt auch zukünftig das Prozessdesign für die verwaltungsspezifischen Workflows dauerhaft selbstständig zu gewährleisten.

Diese vorgenannten Aufgaben sind Gegenstand der Förderung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit. Bei fünf teilnehmenden Kommunen beläuft sich die Förderung für die fünf Kommunen in der Summe auf 100.000,00 € zur Deckung aller Initialkosten bei der Einführung.

Da es für kleine und mittlere Kommunen, gerade im ländlichen Bereich schwer ist, entsprechende Fachkräfte zu akquirieren und zu finanzieren, bietet sich hier eine gemeinsame Lösung an. Hierbei läge der Aufwand für die Personalressource bei vorerst 0,2 VZÄ pro Kommune und nicht bei bis zu einer Vollzeitstelle, wie seitens der zuständigen Ministerien angegeben. Die Kostenverteilung soll nach dem Jahr 2022 neu bewertet werden.

Es ergibt sich ein nachhaltiger Kostenvorteil für die teilnehmenden Kommunen und die Sicherung der vorgegebenen Servicequalität für die Bürger. Darüber hinaus ist es wahrscheinlicher, gemeinsam eine solche Fachstelle zu besetzen, als für jede Kommune einzeln.

Da die Umsetzung bis zum 31. Dezember 2022 befristet ist, wurde eine zeitnahe Umsetzung dieses Projekts empfohlen. Die Stelle soll bei der Gemeinde Neuental geschaffen werden und die Besetzung soll zum 1. Juli 2021 erfolgen.

Vor dem Hintergrund der Verwaltungsdigitalisierung im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) waren alle Mandatsträger zu einer Online-Präsentation mit Telefonkonferenz in Zusammenarbeit mit der ekom21 kurzfristig für Mittwoch, den 18. November 2020 um 19:00 Uhr eingeladen.

Da sich dieser Termin mit einem Sitzungstermin der Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung verbinden ließ, wurde der Beginn der Beratungen des Ausschusses auf 20:00 Uhr verlegt, um vorher der Online-Präsentation zu folgen. Den Ausschussmitgliedern wurden anschließend die Erläuterungen, der Entwurf der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, der Kostenplan sowie eine Kopie der Präsentation als Tischvorlage ausgehändigt, damit eine Beratung in den Fraktionen erfolgen konnte.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte keine Empfehlung abgegeben.

Der Vorsitzende Manfred Paul stellte den Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes zur Abstimmung:

Die Gemeindevertretung Bad Zwesten beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, eine interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Bad Zwesten, Neuental, Jesberg, Wabern und der Stadt Borken (Hessen) auf der Grundlage der beigefügten Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung umzusetzen und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel zunächst in den Jahren 2021 und 2022 wie im Kostenplan dargestellt, in den Haushalt aufzunehmen. In den darauffolgenden Jahren ist die im Kostenplan dargestellte Kostenverteilung unter Einrechnung möglicher weiterer Fördermittel gegebenenfalls anzupassen.

Zielsetzung ist, die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und nachfolgende Aufgaben der Verwaltungsdigitalisierung nach dem hessischen E-Government-Gesetz, mit der Gründung einer gemeinsamen IT Verwaltung zukunftssicher zu bewältigen. Verwaltungsaufgaben und -prozesse sollen für die Zukunft durch eine gemeinsame Organisation im Rahmen einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erbracht werden. Die gemeinsame IT Verwaltung soll die Leistungsfähigkeit und den Ressourceneinsatz optimieren sowie Doppelstrukturen vermeiden. Durch die Bündelung von Fachaufgaben soll die Qualität der Verwaltungsleistungen sichergestellt und Kostenvorteile erwirtschaftet werden. Zur Umsetzung ist eine Förderung des Hessischen Innenministeriums (KIKZ) zu beantragen. Alle hierzu erforderlichen Maßnahmen sind durch den Gemeindevorstand umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:                                              18 dafür – 1 dagegen – 1 Enthaltungen

TOP 11 (bisher TOP 12)

Grundstücksangelegenheiten

Es wurde über eine Grundstücksangelegenheit verhandelt.

TOP 12 (bisher TOP 11)

Anträge der Fraktionen:

SPD-Fraktion

a)    Leitungsmodifizierung der 380 kV-Stromtrasse vom Edersee nach Borken

Christina Philippi stellte den Antrag vor und erläutert ihn.

„Tennet möchte ihre 380kV-Stromtrasse vom Edersee nach Borken, die auch über Gemeindegebiete führt, erneuern und gleichzeitig eine Erhöhung der Durchflussleistung um 40% generieren, ohne aber gleichzeitig auch auf die neuesten gesetzlichen Mindestabstände zu Wohngebäuden Rücksicht zu nehmen.

Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Gemeindevertretung beschließen möge, den Gemeindevorstand zu beauftragen, sich mit Tennet und den genehmigenden Behörden in Verbindung zu setzen, um die gesetzlichen Mindestabstände für unsere Bürger*innen einzufordern. Grundsätzlich befürworten wir die Modifizierung vorhandener Trassen vor Neubauten. Dennoch sollte der Elektrosmog auch in Bad Zwesten so gering wie möglich auf unsere Bürger*innen einwirken.“

Bürgermeister Köhler teilte mit, dass der Gemeindevorstand zwischenzeitlich aktiv geworden ist und auch bereits eine entsprechende Stellungnahme seitens der Hessischen Städte- und Gemeindebundes eingegangen ist. Bürgermeister Köhler erläutert den Inhalt des Antwortschreibens.

Da der Gemeindevorstand bereits aktiv geworden ist, lässt Manfred Paul über den Antrag nicht mehr abstimmen.

b)    Mitteilungsblatt auf neue Beine stellen

Silke Herbig stellte den Antrag vor und erläutert ihn. Weiterhin stellte sie der Verwaltung eine Zusammenstellung mit Anregungen und Denkanstößen zur Verfügung.

„Seit der Umstellung des Mitteilungsblatts auf die Abo-Lösung hat der Umfang und die Qualität des Mitteilungsblatts stark abgenommen. Fraglich ist, ob es bei dem Verbreitungsgrad noch die Funktion als amtliches Bekanntmachungsorgan erfüllt. Aus diesem Grunde bitten wir den Gemeindevorstand Verbesserungsmöglichkeiten auszuloten.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung von Bad Zwesten beauftragt den Gemeindevorstand zu prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Verbreitung und die Attraktivität des Mitteilungsblatts zu steigern, z.B. in Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen.“

Der Vorsitzender Manfred Paul stellte folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Die Gemeindevertretung von Bad Zwesten beauftragt den Gemeindevorstand zu prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Verbreitung und die Attraktivität des Mitteilungsblatts zu steigern.

Abstimmungsergebnis:                                              18 dafür – 0 dagegen – 2 Enthaltungen

c) Bestandschutz für Ökostrom produzierende Mühlen

Christina Philippi stellte den Antrag vor und erläutert ihn.

„Ca. 620 Ökostromproduzierende Mühlen in Hessen sind von der Wasserrahmenrichtlinie der hessischen Landesregierung betroffen, ihnen soll die Wassernutzung und somit die Wirtschaftlichkeit eingeschränkt werden.

Auch in der Gemeinde Bad Zwesten sind mehrere dieser Kleinkraftwerke von dieser Regelung betroffen. Es kann nicht sein, dass diese Ökostromerzeuger zuerst mit Steuergeldern motiviert und unterstützt wurden, um sauberen Strom zu produzieren, auch eine allseits geforderte dezentrale Stromversorgung aufzubauen und jetzt über die Hintertür der WRRL ihrer wirtschaftlichen Existenz beraubt werden sollen. Viele dieser Mühlen sind mehrere Jahrhunderte alt und können ihre Wasserversorgung nicht einfach umlegen oder umbauen. In den Mühlgräben könnte dies auch zu Ökoverlusten für die Flora und Tierwelt dieser Bereiche führen. Wer hier Umbauten fordert soll dies auch bezahlen, dies kann nicht den Betreiber*innen aufgebürdet werden.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit dem RP und der hessischen Landesregierung in Verbindung zu treten, um eine Änderung dieser Verordnung zu erwirken und unsere mit Wasserkraft Ökostrom produzierenden Mühlen zu schützen. Der Gemeindevorstand wird darum gebeten, eine Vernetzung der betroffenen Mühlen in der Gemeinde zu unterstützen.“

Der Vorsitzender Manfred Paul stellte den Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit dem RP und der hessischen Landesregierung in Verbindung zu treten, um eine Änderung dieser Verordnung zu erwirken und unsere mit Wasserkraft Ökostrom produzierenden Mühlen zu schützen. Der Gemeindevorstand wird darum gebeten, eine Vernetzung der betroffenen Mühlen in der Gemeinde zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis:                                              16 dafür – 0 dagegen – 4 Enthaltungen

CDU-Fraktion

d) Bauhof – Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP)

Philipp Rudolph stellte den Antrag vor und erläutert ihn.

„Die CDU –Fraktion stellt den Antrag, für die Entwicklung des Bauhofs eine Art Bedarfs- und Entwicklungsplan aufzustellen, ähnlich dem der Feuerwehren.

Begründung:

Da die CDU auch bei klammer Haushaltslage einen funktionierenden Bauhof erhalten möchte, halten wir eine mittelfristige Planung für sinnvoll.

Beinhalten soll dieser mindestens ein Fahrzeug- und Personalkonzept, den Bedarf an größeren Arbeitsgeräten, Lager und Stellplätze, evtl. außergewöhnlichen oder unregelmäßigen Pflegebedarf (größerer Hecken- oder Baumrückschnitt, Pflegemaßnahmen in Biotopen oder Wegen usw.). Die genannten Punkte können gern durch den Bauhofleiter oder der Verwaltung ergänzt werden.

Zudem soll auf die Fragestellung eingegangen werden, wo die Verwaltung bzw. der Bauhofleiter Potential bei gemeinsamer Arbeit mit umliegenden Bauhöfen oder auch überregionale sieht (Interkommunale Zusammenarbeit – IKZ).“

Der Vorsitzender Manfred Paul stellte den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand einen Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Bauhof aufzustellen.

Abstimmungsergebnis:                                              20 dafür – 0 dagegen – 0 Enthaltungen

Wie bereits zu Beginn der Sitzung angekündigt, folgten zwei persönliche Erklärung von Martin Häusling und Manfred Paul. Hierfür übernahm Tim Hilgenberg um 22:23 Uhr die Sitzungsleitung.

Martin Häusling wurde das Wort als Ersten erteilt.

Er bezog Stellung auf den am 30. November 2020 veröffentlichten Pressebericht in der HNA, indem Manfred Paul öffentliche Aussagen bzw. Unterstellungen gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geäußert habe. Manfred Paul habe dabei gegen seine Neutralitätsverpflichtung als Vorsitzender der Gemeindevertretung verstoßen.

Im direkten Anschluss erfolgt eine Gegenstellungnahme von Manfred Paul, der weiterhin an seinen öffentlichen Aussagen in der HNA am 30. November 2020 festhielt und begründete, warum diese in der Art so erfolgt sind.

Eine weitere Aussprache gab es hierzu nicht.

Nach den beiden persönlichen Erklärungen übernahm der Vorsitzende Manfred Paul um 22:32 Uhr wieder die Sitzungsleitung. Er beendete die Sitzung um 22:34 Uhr, wünschte allen Anwesenden eine frohe Weihnachtszeit, alles Gute für das neue Jahr und besonders Gesundheit.

Bad Zwesten, den 16. Februar 2021

gez. Manfred Paul

Vorsitzender der Gemeindevertretung