Bericht von der 23. Sitzung der Gemeindevertretung am 31. Oktober 2019


Zur 23. Sitzung trafen sich 19 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter im Kurhaus.

 

Der Vorsitzende Manfred Paul eröffnet um 19:35 Uhr die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes, Herr Schmidt als Vertreter der Presse (HNA), Herrn Marx von Kommunal-Consult Becker AG sowie die anwesenden Zuhörer.

 

Bevor mit der regulären Tagesordnung begonnen wurde, gratuliert der Vorsitzende der Gemeindevertretung Manfred Paul im Namen des Parlaments Herrn Bürgermeister Köhler für sein 20-jähriges Jubiläum als Bürgermeister der Gemeinde Bad Zwesten. Er überreicht eine Urkunde und ein kleines Präsent.

 

Aufgrund der Beratung im Ältestenrat stellte Vorsitzender Manfred Paul folgende Änderung zur Tagesordnung zur Abstimmung:

 

a) Die Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5 werden zusammen beraten

b) Der Tagesordnungspunkt 8 wird abgesetzt, da neue Erkenntnisse vorliegen und damit weiterer Informationsbedarf gesehen wird.

c) Der Tagesordnungspunkt 10 wird abgesetzt, da sich eine neue Entwicklung in der Grundstücksangelegenheit ergeben hat und damit abschließende Gespräche mit dem Interessenten erforderlich sind.

 

Durch Mehrheitsbeschluss wurden dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt bzw. zusammen beraten.

 

Der Tagesordnungspunkt 9. Bericht aus dem Gemeindevorstand wird zum neunen Tagesordnungspunkt 8.

 

 

TOP 1

Vorstellung des Straßenzustandskatasters der Gemeindestraßen von der Firma Kommunal-Consult Becker AG

Der Projektleiter Steffen Marx von der Firma Kommunal-Consult Becker AG hat das Ergebnis der im letzten Jahr stattgefundenen Straßenbefahrung in einer 30-Minütigen Präsentation vorgestellt.

Hierbei handelt es sich um ein Straßenzustandskataster der Gemeindestraßen und auch zum Teil der auf Gemeindegebiet befindlichen Kreis-, Land- und Bundesstraßen. Bei den Kreis-, Land- und Bundesstraßen geht es nicht um den Zustand des Straßenkörpers, sondern um die Nebenanlagen wie Gehwege.

 

 

TOP 2

Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 9, Auf dem Siegen, in der Kerngemeinde;
Neunte Änderung

-       Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

1. Die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf dem Siegen“, die der Vorlage in Kopie beigefügt sind, werden zur Kenntnis genommen.

Nach Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen erfolgt deren Berücksichtigung entsprechend der beigefügten Vorschläge.

Die Abstimmung erfolgte mit folgendem Ergebnis: 18 Ja, 0 Nein und 1 Enthaltungen.

 

2. Der Fasanenweg ist aufgrund der Forderung des Straßenbaulastträgers Hessen Mobil von der B 3 abzuhängen, da die Verkehrssicherheit des Knotens B 3 / Fasanenweg durch fehlende Anfahrsichtweiten erheblich eingeschränkt ist. Auf den vom Fasanenweg und dem Gewerbeweg erschlossenen Gewerbegrundstücken müssen auf den privaten Baugrundstücken ausreichend große Wendemöglichkeiten und Flächen für die Feuerwehr hergestellt werden. Die Planung und Herstellung der Wendemöglichkeiten obliegt den jeweiligen Grundeigentümern.

Die Planunterlagen der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf dem Siegen“ sind entsprechend zu ändern und gemäß § 4a (3) BauGB erneut auszulegen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme sind angemessen zu verkürzen. Die Einholung der Stellungnahmen wird auf die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.

Die Abstimmung erfolgte mit folgendem Ergebnis: 18 Ja, 0 Nein und 1 Enthaltungen.

 

 

TOP 3

Vorlage des Entwurfs der Ersten Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2019

und

TOP 4

Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020

und

TOP 5

Vorlage des Entwurfs des Investitionsprogramms für die Jahre 2019 – 2023

wurden gemeinsam behandelt.

 

Bürgermeister Köhler legte den am 28.10.2018 vom Gemeindevorstand festgestellten Entwurf der Ersten Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2019, den Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 und den Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2019 – 2023 vor.

Er erläuterte die wichtigsten Änderungen anhand einer PowerPoint-Präsentation.

Der Entwurf soll in einer gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und der Ortsbeiräte am 06. November 2019 erläutert werden.

Die weitere Beratung erfolgt am 20. November 2019 im Haupt- und Finanzausschuss.

Die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung ist für den 12. Dezember 2019 geplant.

 

 

TOP 6

Dritter Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung

Die Gebühren waren wie beim letzten Mal wieder für zwei Jahre kalkuliert worden.

Die kalkulierte Wassergebühr für das Jahr 2020 liegt bei       2,92 € zzgl. 7 % MwSt.

Die kalkulierte Wassergebühr für das Jahr 2021 liegt bei       3,11 € zzgl. 7 % MwSt.
In der Kalkulation wurde ein kalkulatorischer Zinssatz von 4,5 % zu Grunde gelegt.

Der Haupt- und Finanzausschusses hat zu diesem Tagesordnungspunkt getagt und hat folgenden Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden Dritten Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung zu beschließen.

 

Eine rege Diskussion mit Beiträgen folgender Gemeindevertreter/in hatte stattgefunden:

Christina Philippi SPD kritisiert die beabsichtigte Steigerung der Gebühren in der Wasserversorgung. Sie möchte die Bürger nicht mehr belasten, wie dies unbedingt notwendig ist. Sie hat sich die Gebührenkalkulation daher sehr genau angesehen und ist auf die kalkulatorischen Zinsen gestoßen. Der kalkulatorische Zinssatz ist mit 4,5 % angesetzt, was Sie aufgrund der aktuellen Finanzmarktlage als sehr hoch empfindet. Christina Philippi hat der Gebührenkalkulation entnommen, dass der kalkulatorische Zinssatz mit 4,5 % von der Verwaltung festgesetzt wurde und fragt, wie dieser ermittelt wurde. Büroleiter Jörg Beyer teilt daraufhin mit, dass eine Bewertungsrichtlinie seitens des Gemeindevorstandes mit der Eröffnungsbilanz erlassen und damit der kalkulatorische Zinssatz auf 4,5 % festgesetzt wurde. Er erläutert daraufhin auch, wie die Buchungssystematik der kalkulatorischen Zinsen aussieht und welche Auswirkungen eine Reduzierung dieser kalkulatorischen Zinsen mit sich ziehen würde. Der Ergebnishaushalt würde negativ belastet werden. Grundsätzlich ist es möglich den kalkulatorischen Zinssatz zu reduzieren, dies sollte dann aber mit einer langfristigen Absicht geschehen.

Martin Häusling B90/Grün schließt sich an und bemängelt, dass dies nicht im Vorfeld kommuniziert wurde.

Silke Herbig SPD und Robert Koch SPD hinterfragen die Zuschüsse der Hessenkasse.

Auch Stefan Arndt B90/Grüne und Bettina Riemenschneider-Wickert SPD stellen weitere Fragen.

Bürgermeister Köhler und Büroleiter Jörg Beyer antworteten auf die Fragen.

Das wichtigste Ergebnis der regen Diskussion war, die kalkulierten Wassergebühren für die Jahr 2020 und 2021 nochmals tiefergehend zu prüfen und im Haupt- und Finanzausschuss zu diskutieren. Die Bürger sollen so gering wie möglich belastet werden.

 

Der Antrag den Tagesordnungspunkt abzusetzen und in die Haushaltsberatung zur Prüfung mit aufzunehmen wurde gestellt.

Manfred Paul unterbreitet den Beschlussvorschlag, den Tagesordnungspunkt abzusetzen, in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen und entsprechende Fragen vorher an die Verwaltung zu stellen.

 

Die Abstimmung erfolgte mit folgendem Ergebnis: 19 Ja, 0 Nein und 0 Enthaltungen.

 

 

TOP 7

Fünfter Nachtrag zur Entwässerungssatzung

Manfred Paul unterbreitet analog des Beschlussvorschlages von TOP 6, den Tagesordnungspunkt ebenfalls abzusetzen, in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen und entsprechende Fragen vorher an die Verwaltung zu stellen.

Die Abstimmung erfolgte mit folgendem Ergebnis: 19 Ja, 0 Nein und 0 Enthaltungen.

 

 

TOP 8 (bisher TOP 9)

Bericht aus dem Gemeindevorstand

Bürgermeister Michael Köhler hatte nur zwei aktuelle Thema, zu denen er berichten wollte.

 

a)  Urteil Feuerwehrhaus Oberurff-Schiffelborn

Bürgermeister Michael Köhler berichtet, dass die Gemeinde Bad Zwesten den Gerichtsprozess gegen den Generalunternehmer gewonnen hat und eine andere Firma mit der Beseitigung der Mängel beauftragt werden kann und sämtliche Kosten von der verklagten Firma zu übernehmen sind.

 

b)  Kuratoriumssitzung Kirchenkreisamt Ziegenhain

Bürgermeister Michael Köhler berichtet, dass sich der Diakonie Zweckverband Frielendorf auflösen wird und die Gemeinde künftig keine Zahlungsverpflichtung diesem gegenüber mehr haben wird.

 

c)  Aufgrund einer Nachfrage von dem Gemeindevertreter Stefan Arndt erläutert Bürgermeister Köhler den momentanen Sachstand und Zeitplan zur Sanierung des Bewegungsbades und den Zeitplan zur grundhaften Sanierung der Haupt- und Kasseler Straße

 

Sitzungsende war um 21:28 Uhr

 

Bad Zwesten, den 11.11.2019

gez. Manfred Paul

Vorsitzender der Gemeindevertretung