Bericht von der 22. Sitzung der Gemeindevertretung am 29. August 2019


Bericht von der 22. Sitzung der Gemeindevertretung am

29. August 2019

Zur 22. Sitzung trafen sich 16 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter im Kurhaus.

Der Vorsitzende Manfred Paul eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes, Herr Schmidt als Vertreter der Presse (HNA) sowie die anwesenden Zuhörer.

Zu Beginn gedenken die Mitglieder der Gemeindevertretung in einer Schweigeminute an den verstorbenen ehemaligen Gemeindevertreter und ehemaligen Fraktionsvorsitzenden Hans-Peter Ziegler.

Aufgrund der Beratung im Ältestenrat stellte Vorsitzender Manfred Paul folgende Änderung zur Tagesordnung zur Abstimmung:

Erweiterung um einen gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD, CDU und Bürgerliste zu dem Thema Windkraftanlagen auf der Altenburg als neuen TOP 8. Die Grundstücksangelegenheiten werden zu TOP 9.

Durch Mehrheitsbeschluss wurde dieser Tagesordnungspunkt aufgenommen.

 

TOP 1

Verkehrsberuhigung Bad Zwesten, Ortsdurchfahrt Betzigerode (K 74)

Das Planungsbüro Oppermann GmbH hat nach Vorschlag des Gemeindevorstands eine mögliche Variante für eine beidseitige Fahrbahneinengung ausgearbeitet. Bei den Standorten besteht zwischen den beiden Einengungen Sichtkontakt und der Abstand ist so groß, dass eine Begegnung in der Engstelle zur Not möglich ist.

Aus dem Gemeindevorstand kam der Vorschlag, statt der gepflasterten Verkehrsberuhigungsmaßnahme Kübel aufzustellen und Markierungen anzubringen.

Somit wurden im Haupt- und Finanzausschuss folgende 2 Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung vorgestellt:

1.) Verkehrsberuhigung durch überfahrbare Bordsteine auf Höhe von zwei Straßenlampen im Bereich des Ortseinganges von Wenzigerode aus kommend.
Eine Verkehrsberuhigung im Bereich des Tempo-30-Schildes von der B3 aus kommend.

2.) Aufstellung von Kunststoff Pflanzkübeln


Zu 1. Die Verkehrsberuhigung besteht aus überfahrbaren Bordsteinen. Diese werden zusätzlich farblich gekennzeichnet damit sie besser wahrgenommen werden können. Die Verkehrsberuhigung ragt 2,5 m in die Fahrbahn hinein. Es verbleibt eine Durchfahrtsbreite von ca. 3,5 m.

Kosten der 3 Bordanlagen inkl. Rohrpfosten, Schilder und Piktogramme (2 x aus Richtung Wenzigerode, 1 x aus Richtung B 3 kommend) betragen ca. 13.000,00 € brutto (rd. 7.000 € für die beiden Verkehrsberuhigungen aus Richtung Wenzigerode und rd. 6.000 € für die eine aus Richtung B3).

Zu 2. An den gleichen Standorten wie die Bordanlagen sollen Pflanzkübel aufgestellt werden. Kosten der 3 Pflanzkübel (Material) ca. 1.600,00 € pro Stück brutto = 4.800,00 €. Die Pflanzkübel haben einen Durchmesser von 1,5 m. Es verbleibt eine Durchfahrtsbreite von ca.4,5 m.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte keine Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung abgegeben, da die Ausschussmitglieder dieses Thema noch bis zur Gemeindevertretersitzung in den Fraktionen beraten wollten.

 

Der Gemeindevorstand hatte der Gemeindevertretung empfohlen, keine Mittel für eine Verkehrsberuhigung zur Verfügung zu stellen.

Vorsitzender Manfred Paul stellte den weitläufigsten Beschlussvorschlag, den des Bürgermeisters zur Abstimmung.

 

Auf Empfehlung des Bürgermeisters fasste die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Mittel für die Verkehrsberuhigung mit überfahrbaren Bordsteinen im oberen Bereich (Ortseingang von Wenzigerode) in Höhe von rd. 7.000 € und für die Verkehrsberuhigung mit einem Pflanzkübel im unteren Bereich (Ortseingang von der B3) in Höhe von rd. 1.600 € zur Verfügung zu stellen.

 

 

TOP 2

Vorlage Entwurf „Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Gemeinde Bad Zwesten 2018 - 2028 (BEP)“

Der BEP wurde in vier Sitzungen des „Arbeitskreises Bedarfs- und Entwicklungsplan“ beraten und in zwei Sitzungen dem Gemeindevorstand vorgelegt.

Der Gemeindevorstand hat dem vorliegenden Entwurf zugestimmt.

Der Wehrführerausschuss hat dem Entwurf einstimmig zugestimmt.

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasste die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Entwurf des „Bedarfs- und Entwicklungsplans für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe 2018 – 2028“.

 

Die Abstimmung erfolgte mit folgendem Ergebnis: 11 Ja, 5 Nein und 0 Enthaltungen.

 

 

TOP 3

Haushalt 2019

a)  Haushaltssicherungskonzept 2019

b)  Haushaltsbegleitverfügung 2019

c)   Nachtrag 2019: Einstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln für die

Erneuerung der Wasserversorgungsleitung in Betzigerode im Zuge

der Sanierung der K 74

 

a)  Haushaltssicherungskonzept 2019

Im Rahmen der Hessenkasse wurde den Kommunen die Möglichkeit der einmaligen Verrechnung der bis Ende 2018 nicht abgedeckten Fehlbeträge mit den Eigenkapital gem. § 25 Abs. 3 GemHVO im Jahresabschluss 2018 eröffnet.

Von dieser Möglichkeit haben bereits viele Kommunen in Hessen Gebrauch gemacht. Die Gemeinde Bad Zwesten hatte bisher keinen Gebrauch gemacht.

Die Verrechnung hat den Vorteil, dass in den kommenden Jahren bei einem ausgeglichenen Haushalt kein Haushaltssicherungskonzept mehr aufgestellt werden muss.

Bzgl. der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes hat die Aufsichtsbehörde (Kreis) nach § 92 a (3) HGO vor der Genehmigung das Einvernehmen der oberen Aufsichtsbehörde (RP) einzuholen, wenn der Konsolidierungszeitraum mehr als zwei Jahre beträgt (dies wäre bei der Gemeinde Bad Zwesten der Fall).

Aus diesem Grund empfahl der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung von der Möglichkeit Gebrauch zu machen und das erforderliche Haushaltssicherungskonzept mit der Feststellung, dass die nicht abgedeckten Fehlbeträge mit dem Eigenkapital im Jahresabschluss 2018 verrechnet werden, zu beschließen.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasste die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Verrechnung der nicht abgedeckten Fehlbeträge mit dem Eigenkapital im Jahresabschluss 2018 vorzunehmen.

 

b)  Haushaltsbegleitverfügung zur Haushaltssatzung und -plan für das Haus-

      haltsjahr 2019

Nach Vorgabe der Kommunalaufsicht wurden der Gemeindevertretung die Bemerkungen zur Zurückstellung der Haushaltsgenehmigung 2019, mit den Erläuterungen zum jeweiligen Sachverhalt, vorgelegt.

Die Gemeindevertretung nimmt die Zurückstellung zur Kenntnis.

 

c)   Nachtragshaushalt 2019

Erneuerung von Wasserleitungen im Zuge der Sanierung des K 74 in Betzigerode, I-1103-30

Im Bereich der Ortsdurchfahrt Betzigerode soll die Fahrbahn erneuert werden.

Im Zuge der Fahrbahnerneuerung wurde beim Planungsbüro Oppermann eine Planung zur Erneuerung der Wasserleitung in Auftrag gegeben.

Die Wasserleitung in diesem Bereich ist 531 m lang.

Es sind 11 Hausanschlüsse vorhanden, die neu angeschlossen werden müssen. Ein Austausch von 6 Hydranten und 9 Streckenschiebern ist erforderlich.

Für die Sanierung der Wasserleitung, inclusive der oben genannten Armaturen, hat das Planungsbüro Oppermann eine Kostenberechnung in Höhe von 250.000,00 € abgegeben.

Da die Leitung ca. 70 Jahre alt ist, kann keine Aussage über die verbleibende Haltbarkeit getroffen werden. Über den Zustand der Leitung kann erst eine Aussage getroffen werden, wenn die Leitung im Zuge des Kanalbaues freigelegt wird.

Müsste die Leitung im Zuge der Baumaßnahme komplett erneuert werden, sind im Nachtragshaushalt 2019 weitere 35.000,00 € zu veranschlagen.

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasste die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die wirtschaftliche Ausschreibung und die entsprechenden Mittel in Höhe von 35.000 € im Nachtragshaushalt 2019 zur Verfügung zu stellen.

 

TOP 4

Projekt „Virtuelles Gründerzentrum Schwalm“

Bürgermeister Köhler hat das Projekt „Virtuelles Gründerzentrum Schwalm“ vorgestellt.

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 beschlossen die benötigten Mittel in Höhe von p.a. 1.764,83 € in den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2020 vorzusehen und die Umlage an den Zweckverbandes Schwalm-Eder-West entsprechend zu erhöhen. Die IKZ-Fördermittel würden nach 5 Jahren wegfallen. Danach würde der Eigenanteil der Gemeinde nach dem derzeitigen Kenntnisstand bei rd. 2.900 € p.a. liegen.

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, einen Beitrittsbeschluss zum Zweckverband „Virtuelles Gründerzentrum Schwalm“ zu fassen.

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasste die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Zweckverband Schwalm-Eder-West zum Beitritt in den Zweckverband „Virtuelles Gründerzentrum Schwalm“.

 

Die Abstimmung erfolgte mit folgendem Ergebnis: 8 Ja, 6 Nein und 1 Enthaltungen.

 

 

TOP 5

Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs gem. § 28 GemHVO

Der Bericht wurde den Gemeindevertretern/innen vorab zur Verfügung gestellt.

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

TOP 6

Bericht aus dem Gemeindevorstand

Bürgermeister Köhler berichtete zu folgenden Themen:

•      Bewegungsbad

Arbeiten an 2 großen Gewerken geplant.

Daher Schließung ab 01.11. bzw. 01.12.2019

(voraussichtlich für die Dauer von 2 Jahren)

 

a) Arbeiten am Dach

- Abschneiden des Dachüberstandes/Attika

- Sichtbarwerden von Schäden an den aufliegenden Balken

- Danach kann eine seriöse Kostenberechnung erstellt werden

 danach Beratung in den Gremien

- Bei günstiger Witterung abnehmen der Dachhaut und neue Isolierung des Daches

- Sanierung des Flachdaches im Bereich Küche, Umkleiden, Foyer und Kurhaus

 

b) Arbeiten am Gasbunker

- Einbau der Heizkessel

- Einbau BHKW mit Pufferspeicher

- Einbau der Elektroschaltschränke im Gasbunker

- Anschluss der Heizungsanlage und des BHKW an die Fernwirktechnik

- Umschluss des neuen Heizkessels an das System des Bewegungsbades

 

•      Zusammenlegung Leitung Kindergärten

Bürgermeister Köhler berichtete, dass der Gemeindevorstand vorsieht, eine Zusammenlegung der Kindergartenleitungen vorzunehmen. Dies u. a. vor dem Hintergrund, dass eine Leiterin die Gemeinde Bad Zwesten zum 30.08.2019 verlässt.

 

•      Kläranlage Bad Zwesten - Info über Kosten

Bisherige Kostenschätzung                     1.140.000 Euro

Ergebnis laut Ausschreibung                   2.187.000 Euro

Bürgermeister Köhler kritisierte den Differenzwert zwischen der Kostenschätzung des Ing.-Büros und dem Ausschreibungsergebnis.

 

Der Gemeindevorstand hat eine Aufhebung der Ausschreibung beschlossen.

 

•      K74 Betzigerode- Kostensteigerungen

                                   bisher geplant                      berechnet vom Planungsbüro

- Kosten Wasser      215.000 Euro                       250.000 Euro

- Kosten Abwasser    76.000 Euro                       140.000 Euro

- Kosten Gehweg    150.000 Euro                       450.000 Euro

 

Bürgermeister Köhler kritisierte erneut die Differenz zwischen der Kostenschätzung und der Kostenberechnung. Aufgrund der Erhöhung würde man sich Gedanken über eine Reduzierung der Maßnahme machen.

 

 

TOP 7

Antrag der Bündnis90/Die Grünen

a)    Verzicht auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung an der K 74 Ortsausgang Betzigerode Richtung Wenzigerode

b)   Ausschaltung weitere Beleuchtungsstrecken in Ortsrandlagen zur Vermeidung von      Lichtimmissionen


a) Verzicht auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung an der K 74 Ortsausgang Betzigerode Richtung Wenzigerode

Die Kosten für die Aufstellung der drei Straßenlampen liegen bei rund 5.350 Euro.

In der Folge kommen bei drei Straßenlampen jährliche Stromkosten von ca. 30 Euro hinzu.

 

Der Ortsbeirat Betzigerode hat sich für die Neuaufstellung der drei Straßenlampen ausgesprochen, da der Bereich entlang der Ziergartenstraße als Rundweg genutzt wird.

Der Haupt- und Finanzausschuss sieht keine Notwendigkeit, in einem Bereich der nicht bebaut ist und abends kaum bis gar nicht begangen wird, drei Straßenlampen aufzustellen.

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss wurde über den folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

Die Gemeindevertretung beschließt auf die Erweiterung der Straßenbeleuchtung an der K 74 Ortsausgang Betzigerode Richtung Wenzigerode zu verzichten.

Die Abstimmung erfolgte mit folgendem Ergebnis: 4 Ja, 9 Nein und 2 Enthaltungen. Der Antrag der Bündnis90/Die Grünen war somit abgelehnt.

 

 

b) Ausschaltung weitere Beleuchtungsstrecken in Ortsrandlagen zur Vermeidung von Lichtimmissionen

In Wenzigerode steht am Amselweg, zwischen der Kupferhütte und dem Friedhof, auf freiem Feld, eine einzelne Straßenlampe die abgeschaltet werden könnte. Eine weitere Straßenlampe befindet sich an der Parkbucht am unteren Ende der Ebersbergstraße in Richtung Betzigerode, gegenüber der Einfahrt vom Haus Ebersberg, Diese Lampe könnte ebenfalls abgeschaltet werden.

In der Kerngemeinde könnte die Beleuchtung ab der Oststraße zum Campingplatz (vier Straßenlampen) abgeschaltet werden.

Da die Abschaltung nur durch Elektroarbeiten an jeder einzelnen Lampe möglich ist, werden hierfür Kosten von ca. 110 Euro entstehen. Hinzu kommt ggf. der Rückbau mit ca. 600 Euro je Lampe. Dem gegenüber stehen jährliche zu sparende Stromkosten in Höhe von ca. 38 Euro.

Im Haupt- und Finanzausschuss wurde vorgeschlagen die Beleuchtung der Treppe Ringstraße-Hauptstraße bzw. Ringstraße-Brunnenstraße abzuschalten. Hierbei handelt es sich um 16 Lampen mit einer Leistung von jeweils 18 Watt.

Die Verwaltung prüft derzeit, ob aus Verkehrssicherungsgründen die Lampen nachts ausgeschaltet werden können.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte keine Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung abgegeben, da die Ausschussmitglieder dieses Thema noch bis zur Gemeindevertretersitzung in den Fraktionen beraten wollten.

Der Gemeindevorstand stimmte dem Abschalten der zwei Straßenlampen in Wenzigerode zu und schlug vor, lediglich die Herausnahme der Sicherung ohne Rückbau   der Straßenlampen vorzunehmen.

Der Gemeindevorstand sprach sich aber gegen eine Abschaltung der vier Straßenlampen ab der Oststraße bis zum Campingplatz aus.

Manfred Paul unterbreitete den Beschlussvorschlag, dass Beleuchtungskonzept im Rahmen der Erneuerung und der bereits beauftragten Umrüstung auf LED nochmals auf Art, Umfang und Erforderlichkeit überprüfen zu lassen.

 

Manfred Paul ließ über den folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

Die Gemeindevertretung beschließt das Beleuchtungskonzept im Rahmen der Erneuerung und der bereits beauftragten Umrüstung auf LED nochmals auf Art, Umfang und Erforderlichkeit überprüfen zu lassen.

 

Die Abstimmung erfolgte mit folgendem Ergebnis: 14 Ja, 0 Nein und 1 Enthaltungen.

 

 

TOP 8

Gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD, CDU und Bürgerliste zu dem Thema Windkraftanlagen auf der Altenburg

Den Grund des Antrages erläuterte Manfred Paul, er lautete wie folgt:

Die Gemeindevertretung spricht sich für den Ausbau von regenerativen Energien an geeigneten Standorten aus.

Gleichzeitig lehnt das Gremium den im Regionalplan vorgesehenen Standort auf der Altenburg ab.

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand in diesem Sinne eine sachgerechte Stellungnahme darüber beim Regierungspräsidium im Rahmen der Offenlegung des Regionalplans einzureichen.

Ebenfalls sollen über den Hessischen Städte- und Gemeindebund alle juristischen Möglichkeiten ausgelotet werden, die Ausweisung rückgängig zu machen und den Bau der Anlagen zu verhindern.

Begründung:

Durch den geplanten Standort und die dafür erforderliche Zuwegung werden viele Hektar Wald gerodet und sozusagen verbraucht. Wald kommt gerade im Zuge des Klimawandels eine wichtige Funktion zu.

Es ist von einer massiven Störung der im Wald oder am Waldesrand brütenden Vögel auszugehen. Insbesondere sind hier die Europaweit schützenswerten und besonders sensiblen Arten Milan und Uhu anzusprechen.

Die 3.000 Jahre alte keltische Ringwallanlage grenzt an das Areal, sodass eine Beschädigung und Beeinträchtigung als sehr wahrscheinlich eingeschätzt wird.

Der Campingplatz liegt nur rund 1.000 m vom geplanten Standort entfernt, sodass auch hier, wie für den lebensnotwendigen gesamten Tourismus der Gemeinde Bad Zwesten, von respektablen negativen Auswirkungen auszugehen ist.

Ein weiterer gravierender Punkt, der gegen diese Ausweisung und Errichtung von Windrädern auf der Altenburg spricht:  Bad Zwesten hat sich mit zwei Kliniken als bedeutender Gesundheitsstandort für die Rehabilitation von Traumapatienten und Schlaganfall- sowie motorisch eingeschränkten Patienten prädestiniert. Die weitere Entwicklung von Bad Zwesten als wichtiger Gesundheitsstandort könnte erheblich gestört werden.

Eine rege Diskussion mit Beiträgen folgender Gemeindevertreter/in hatte stattgefunden: Martin Häusling, Bürgermeister Köhler, Stefan Arndt, Rainer Stirn und Philipp Rudolph. Manfred Paul antwortete auf Fragen und gibt ergänzende Hinweise.

Philipp Rudolph CDU stellt nach 25 Minuten einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Beendigung der Debatte mit der Vorgabe, die bestehende Rednerliste abzuarbeiten.

Manfred Paul ließ über den Antrag zur Geschäftsordnung auf Beendigung der Debatte mit folgendem Ergebnis abstimmen: 12 Ja, 3 Nein und 0 Enthaltungen.

 

Manfred Paul ließ über den gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD, CDU und Bürgerliste zu dem Thema Windkraftanlagen auf der Altenburg abstimmen:

Die Gemeindevertretung spricht sich für den Ausbau von regenerativen Energien an geeigneten Standorten aus.

Gleichzeitig lehnt das Gremium den im Regionalplan vorgesehenen Standort auf der Altenburg ab.

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand in diesem Sinne eine sachgerechte Stellungnahme darüber beim Regierungspräsidium im Rahmen der Offenlegung des Regionalplans einzureichen.

Ebenfalls sollen über den Hessischen Städte- und Gemeindebund alle juristischen Möglichkeiten ausgelotet werden, die Ausweisung rückgängig zu machen und den Bau der Anlagen zu verhindern.

 

Die Abstimmung erfolgte mit folgendem Ergebnis: 11 Ja, 3 Nein und 1 Enthaltung.

 

 

TOP 9

Grundstücksangelegenheiten

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde über eine Grundstücksangelegenheit beraten und beschlossen.

Bad Zwesten, den 07.10.2019


gez. Manfred Paul

Vorsitzender der Gemeindevertretung