Bauleitplanung der Gemeinde Bad Zwesten
Bebauungsplan Nr. 9 „Auf dem Siegen“, 9. Änderung, Gemarkung Zwesten
Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB 


Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf dem Siegen“, Gemarkung Zwesten wurde im Bereich des Anschlusses des Fasanenwegs an die Bundesstraße 3 geändert und wird erneut ausgelegt. Der Fasanenweg ist aufgrund der Forderung des Straßenbaulastträgers Hessen Mobil von der Bundesstraße 3 abzuhängen, da die Verkehrssicherheit des Knotens Bundesstraße 3 / Fasanenweg durch fehlende Anfahrsichtweiten erheblich eingeschränkt ist.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf dem Siegen“ mit Begründung in der Fassung vom Oktober 2019 in der Zeit vom

25. November 2019 bis zum 13. Dezember 2019

in der Gemeindeverwaltung Bad Zwesten, Ringstraße 1, 1. Obergeschoss, Zimmer 14, während der allgemeinen Dienststunden jeweils Montag und Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag und Freitag 08:00 - 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:30 -18:00 Uhr erneut zur Einsichtnahme ausliegt. Über die Planinhalte wird Auskunft erteilt in der Gemeindeverwaltung Bad Zwesten, Ringstraße 1, 1. Obergeschoss, Zimmer 14.

Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf dem Siegen“ ist auch in das Internet eingestellt und unter www.badzwesten.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen einsehbar.

 

Während der Auslegung können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis mitgeteilt.

 

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen. § 4 c BauGB wird nicht angewendet. Gemäß § 4 b BauGB erfolgt der Hinweis, dass das Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Unterstützung des Planungsbüros Stadtbau+, Kassel durchgeführt wird.


Bauleitplanung der Gemeinde Bad Zwesten

9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf dem Siegen“, Gemarkung Zwesten

 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes


Bad Zwesten, den 15.11.2019

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten

 

gez. Michael Köhler
Bürgermeister

 

Die vorstehende Bauleitplanung der Gemeinde Bad Zwesten wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Bad Zwesten, den 15.11.2019

Der Gemeindevorstand

 

gez. Michael Köhler
Bürgermeister