Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Borken-Fischteich


Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Borken-Fischteich

Verfahrens-Nr.: VF 2629

 

Öffentliche Bekanntmachung

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
der Flurbereinigung Borken-Fischteich

 

In dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren

Borken-Fischteich – VF 2629 –

lade ich gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) – in der derzeit geltenden Fassung – in Verbindung mit § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungs-gesetz (HAGFlurbG) in der derzeit geltenden Fassung vom 02.02.2018 die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, also alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zum Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Borken-Fischteich am

Mittwoch, dem 28. Juni 2023 um 19:00 Uhr

in das Bürgerhaus Zimmersrode, Parkstraße 9 in 34599 Neuental-Zimmersrode

ein.

 

Tagesordnung:

  1. Informationen zum Stand des Flurbereinigungsverfahrens
  2. Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen zur Wahl und den Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
  3. Festsetzung der Zahl der Vorstandsmitglieder gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG
  4. Wahl der Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder gemäß § 21 Abs. 3 und 5 FlurbG

 

Die Ladung ist auch über den Link https://hvbg.hessen.de/VF2629 auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation eingestellt.

 

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer sowie Erbbauberechtigten oder deren Bevollmächtigte. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er insgesamt nur eine Stimme.

 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Termin verhindert sind, können sich durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Vollmacht ist im Wahltermin vorzulegen.

Ein Vollmachtsvordruck ist beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) - Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) erhältlich oder kann ebenfalls über den o. g. Link abgerufen werden.

Hinweis: Eine bevollmächtigte Person kann bei der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft nur das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen. Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann diese/r entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen.

 

Wählbar sind auch Personen, die nicht am Flurbereinigungsverfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).

 

Diese Ladung zum Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird in den Flurbereinigungsgemeinden Stadt Borken (Hessen) und Gemeinde Neuental sowie in den angrenzenden Städten Fritzlar, Schwalmstadt, Kreisstadt Homberg (Efze) und in den Gemeinden Bad Zwesten, Frielendorf, Jesberg und Wabern öffentlich bekannt gemacht.

 

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens können auf der Internetseite https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden oder sind beim Amt für Bodenmanagement, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) zu erhalten.

 

Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
-Flurbereinigungsbehörde-
Homberg (Efze), den 31.05.2023

Im Auftrag (DS)
gez. Wiegand, Verfahrensleiterin

 

Das Vorstehende wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Bad Zwesten, den 31.05.2023

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten

gez. Michael Köhler
Bürgermeister